Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Prötzel beschließt die Unterstützung bei der Suche und Bindung einer
Ärztin / eines Arztes (Allgemeinmedizin) für die Gemeinde Prötzel. Der
Amtsdirektor wird beauftragt, hierbei notwendige Unterstützungsleistungen zu
gewähren, eine Vereinbarung wegen der Herrichtung baulicher Details
abzuschließen und notwendige Arbeiten zu Lasten der Gemeinde auszuführen oder
finanziell bis zu einem Betrag von 50.000 Euro zu unterstützen.
Die Deckung der in Anspruch
genommenen Mittel erfolgt aus der Rücklage.
Produkt: Heimat-Projektförderung
281.00.04
Einreicher: Simona Koß, Karsten Birkholz
Sachverhalt und Begründung:
Zurückliegend ist es in
mehreren Gesprächen gelungen, eine Dorfärztin für Prötzel zu finden. Hier kam
gezielt ein Kontakt und Gespräche mit Frau Pelchen zustande, die sich als
Allgemeinmedizinerin in Prötzel niederlassen will.
Zielsetzung mehrerer Gespräche
mit Frau Pelchen war es, sie bei der Findung geeigneter Praxisräumlichkeiten zu
helfen, deren baulicher und genehmigungsrechtlicher Umsetzung zu unterstützen
sowie diesbezügliche gemeindliche Möglichkeiten festzustellen. Frau Pelchen
äußerte die Absicht, ab dem Frühsommer 2021 (!) – also bereits ab Juni – eine
Arztpraxis eröffnen zu wollen. Die Eröffnung sollte aber spätestens im August 2021
erfolgen. Frau Pelchen ist selbstverständlich bereit, eigene Leistungen und
Verpflichtungen für die Praxisräumlichkeiten zu übernehmen, bittet aber
gleichfalls um bestmögliche Unterstützung seitens der WBG und der Gemeinde
Prötzel.
Gezielt wurde über die Frage
gesprochen, ob und in welchem Maße die Gemeinde Prötzel die Herrichtung der
Praxisräumlichkeiten finanziell und – beispielsweise durch Fürsprache bei ggf.
einzubindenden Behörden – unterstützen kann. Die Unterstützungsmöglichkeiten
wurden aus Sicht der Verwaltung bejaht. Es erscheint denkbar, dass die Gemeinde
Prötzel die baulichen Maßnahmen finanziell unterstützt. Hierfür sollte die
Gemeindevertretung einen Beschluss fassen, eine Vereinbarung mit der
potentiellen Ärztin entworfen sowie die wechselseitigen Vorstellungen, Rechte
und Pflichten fixiert werden. Denkbar erscheint, dass die Gemeinde Prötzel
bestimmte Einzelmaßnahmen übernimmt und hierfür selbst eintritt oder deren
Kosten trägt. Denkbar sind beispielsweise Maßnahmen an den Außenanlagen, insbesondere
eine behindertengerechte bzw. altersangepasste Zuwegung (Rollstuhlrampe /
Außentreppe, abgesenkte Borde usw.).
Es sollte eine finanzielle
Obergrenze festgelegt werden, beispielsweise in Höhe von 50.000 Euro. Die
Deckung eines solchen Betrages könnte aus der Rücklage erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen: