Beschlussempfehlung:
1.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Prötzel beschließt die Satzung der Gemeinde Prötzel zur Umlage der
Verbandsbeiträge des Gewässer- und Deichverbandes „Oderbruch“ und des Wasser-
und Bodenverbandes „Stöbber-Erpe“ vom 22. März 2021.
2.
Die Satzung ist untrennbarer Bestandteil
dieses Beschlusses.
Produkt: 55200
Einreicher: Archut
Sachverhalt und Begründung:
Gemäß dem vom Verbandsausschuss des Gewässer- und Deichverbandes „Oderbruch“ am 01.Oktober 2020 festgesetzten Haushaltsplan für 2021 in Verbindung mit der Satzung des Verbandes sowie den wasserrechtlichen Entscheidungen des Landkreises Märkisch-Oderland AZ: 67/W4/50007Ür/03/10 v. 25.06.10 sowie des Beschlusses des Haushaltes 2021 der Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Stöbber-Erpe“ vom 25. September 2020 wurde die Umlage zur Deckung der Beiträge des Gewässer- und Deichverbandes sowie des Wasser- und Bodenverbandes „Stöbber-Erpe“ geändert. Auch wurde das Brandenburgische Wassergesetz (BbgWG) mit Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2017 (GVB1.I Nr. 28) und der Beitragsbemessungsverordnung (BBV) vom 07.Mai 2020 (GVB1.II/20 [Nr. 36]) geändert. Aus diesem Grund ist eine neue Satzung der Gemeinde Prötzel zur Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässer- und Deichverbandes „Oderbruch“ und des Wasser- und Bodenverbandes „Stöbber-Erpe“ erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Ja |
Anlagen: Satzung der Gemeinde Prötzel zur Umlage der Verbandsbeiträge