Einreicherin: S. Borkert
Produkt:
57100
Sachverhalt und Begründung:
Die Städte Bad Freienwalde (Oder) und
Wriezen sowie die Ämter Barnim- Oderbruch und Falkenberg- Höhe schlossen auf
der Grundlage der bereits durch die Vereinbarung vom 12.03.2012 vereinbarten
gemeindeübergreifenden Zusammenarbeit die Gründung einer kommunalen
Arbeitsgemeinschaft mit dem Namen „ARGE Mittelbereich Bad Freienwalde“, welche
gemeinsame Umsetzungspläne für investive Vorhaben der städtebaulichen Entwicklung im Bereich der
Daseinsversorge mit einer überörtlichen Zielsetzung auf dem Gebiet der
Mitgliedergemeinden entwickelt.
In der Sitzung des Amtsausschusses vom
01.12.2020 beschäftigten sich die Mitglieder des Ausschusses bereits mit der
Änderung des Vertrages. Leider hatten nicht alle Beteiligten des
Mittelbereiches diese Änderung beschlossen. Zwischenzeitlich ergaben sich
weitere notwendige Änderungen des Vertrages, so dass diese Angelegenheit erneut
beraten werden muss.
Mit dem zusätzlich eingefügten Stabsstrich
„- Maßnahmen im Bereich
Verkehrsinfrastruktur“, besteht für die ARGE Mittelbereich die Möglichkeit,
Maßnahmen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur zu verwirklichen, wie zum
Beispiel die Wriezener Bahn, Radwege oder den Oderbus.
Mit dem neu eingefügten Absatz 7 verfolgen
die Städte Bad Freienwalde (Oder) und Wriezen das Vorhaben, einen gemeinsamen
Flächennutzungsplan für das jeweilige Gebiet der jeweiligen Stadt zu erarbeiten
und aufzustellen.
Diese Planungen werden zwar inhaltlich
übereinstimmend, jedoch von den beteiligten Gemeinden getrennt durchgeführt.
Die Planungshoheit der beteiligten Gemeinden bleibt erhalten. Insofern können
sich die Beschlüsse der jeweiligen
Stadtverordnetenversammlung immer nur auf Ihr Gemeindegebiet beziehen.
Die Ämter Falkenberg-Höhe und
Barnim-Oderbruch haben hierzu noch einen längeren Abstimmungsbedarf, da die
Aufgaben zur Aufstellung eines Flächennutzungsplans von den amtsangehörigen
Gemeinden noch nicht auf die Ämter übertragen wurden. Sollten sich die Ämter
Falkenberg- Höhe und Barnim- Oderbruch dagegen aussprechen, verbleibt es bei
der Kooperation der beiden Städte Bad Freienwalde (Oder) und Wriezen und die
beiden Ämter erklären lediglich ihre Zustimmung innerhalb der ARGE.
Das Land Brandenburg stellt für die
Erstellung eines Flächennutzungsplans für eine Flächengröße über 150 km2 Fördermittel
zur Verfügung.
Die Förderung beträgt 80% der Kosten für
den gemeinsamen Flächennutzungsplan, aber maximal 150.000 € als Deckelung der
Gesamtförderung.
Nach einer Abfrage der möglichen Kosten
für die Änderung des Flächennutzungsplans wird eine Gesamtsumme von ca. 254.000
€ angesetzt. Dafür wird eine Fördersumme von maximal 150.000,00 € ausgereicht.
Bei einer quotalen Aufteilung der Eigenanteile mit 41 % für die Stadt Wriezen
und 59 % für die Stadt Bad Freienwalde (Oder) beträgt der Eigenanteil der Stadt
Bad Freienwalde (Oder) ca. 62.000,00 € und der Eigenanteil der Stadt Wriezen
ca. 43.000,00 €. Die Quote von 59 % für die Stadt Bad Freienwalde (Oder) und 41
% für die Stadt Wriezen bildet das Flächenverhältnis der Stadt Wriezen zur
Stadt Bad Freienwalde (Oder) ab.
Vor diesem Hintergrund soll der bestehende
Vertrag in § 1 Absatz 5 um den in Beschlussvorlag genannten Stabstrich sowie
nach Absatz 6 um den oben genannten Absatz 7 ergänzt werden.
Beschlussempfehlung:
A. Die
Mitglieder des Amtsausschusses des Amtes Barnim-Oderbruch beschließen, den
öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Bildung der kommunalen Arbeitsgemeinschaft
„Mittelbereich Bad Freienwalde“ der Städte und Ämter Bad Freienwalde (Oder),
Wriezen, Barnim- Oderbruch und Falkenberg- Höhe vom 08.09.2014 in der Fassung
der 2. Ergänzung vom 11.11.2019 wie folgt zu ändern:
1. In
§ 1 Absatz 5 des öffentlich- rechtlichen Vertrages zur Bildung einer kommunalen
Arbeitsgemeinschaft „Mittelbereich Bad Freienwalde“ der Städte der Ämter Bad
Freienwalde (Oder), Wriezen, Barnim- Oderbruch und Falkenberg- Höhe in der
Fassung der 2. Ergänzung wir an erster Stelle folgender Stabstrich eingefügt:
„- Maßnahmen im Bereich Verkehrsinfrastruktur,“
2. Der
§ 1 des öffentlich-rechtlichen Vertrages zu Bildung einer kommunalen
Arbeitsgemeinschaft „Mittelbereich Bad Freienwalde“ der Städte und Ämter Bad
Freienwalde (Oder), Wriezen, Amt Barnim-Oderbruch und Falkenberg- Höhe in der
Fassung der 2. Ergänzung soll nach Absatz 6 um einen Absatz 7 mit folgender
Formulierung zu ergänzen:
„(7) Die ARGE stimmt zu, dass die beiden Städte Bad
Freienwalde (Oder) und
Wriezen einen nur in der Darstellung gemeinsamen
Flächennutzungsplan für das Gebiet dieser beiden Vertragsparteien erstellen.
Die Planungshoheit der Städte Bad Freienwalde (Oder) und Wriezen bleibt
erhalten. Beschlüsse der jeweiligen
Stadtverordnetenversammlung können sich immer nur auf ihr Gemeindegebiet
beziehen. Die Städte Bad Freienwalde (Oder) und Wriezen vereinbaren für die
Erarbeitung der Flächennutzungsplanung eine Kostenteilung entsprechend dem
Anteil der jeweiligen Gemeindegebietsfläche, wonach die Stadt Bad Freienwalde
(Oder) 59 % der anfallenden Kosten trägt und die Stadt Wriezen 41 %“
B. Der
Beschluss zur Vorlage vom 01.12.2020 – S-HAFI/617/20-AA wird mit sofortiger
Wirkung aufgehoben.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen: keine