Betreff
Beratung und Beschlussfassung der 3. Ergänzung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bildung der kommunalen Arbeitsgemeinschaft " Mittelbereich Bad Freienwalde" der Städte Bad Freienwalde und Wriezen und der Ämter Barnim-Oderbruch und Falkenberg-Höhe
Vorlage
S-HAFI/687/21-AA
Art
Sitzungsvorlage

Einreicherin: S. Borkert

Produkt:  57100

 

Sachverhalt und Begründung:

Die Städte Bad Freienwalde (Oder) und Wriezen sowie die Ämter Barnim- Oderbruch und Falkenberg- Höhe schlossen auf der Grundlage der bereits durch die Vereinbarung vom 12.03.2012 vereinbarten gemeindeübergreifenden Zusammenarbeit die Gründung einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft mit dem Namen „ARGE Mittelbereich Bad Freienwalde“, welche gemeinsame Umsetzungspläne für investive Vorhaben  der städtebaulichen Entwicklung im Bereich der Daseinsversorge mit einer überörtlichen Zielsetzung auf dem Gebiet der Mitgliedergemeinden entwickelt.

In der Sitzung des Amtsausschusses vom 01.12.2020 beschäftigten sich die Mitglieder des Ausschusses bereits mit der Änderung des Vertrages. Leider hatten nicht alle Beteiligten des Mittelbereiches diese Änderung beschlossen. Zwischenzeitlich ergaben sich weitere notwendige Änderungen des Vertrages, so dass diese Angelegenheit erneut beraten werden muss.

 

Mit dem zusätzlich eingefügten Stabsstrich „- Maßnahmen im Bereich Verkehrsinfrastruktur“, besteht für die ARGE Mittelbereich die Möglichkeit, Maßnahmen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur zu verwirklichen, wie zum Beispiel die Wriezener Bahn, Radwege oder den Oderbus.

 

Mit dem neu eingefügten Absatz 7 verfolgen die Städte Bad Freienwalde (Oder) und Wriezen das Vorhaben, einen gemeinsamen Flächennutzungsplan für das jeweilige Gebiet der jeweiligen Stadt zu erarbeiten und aufzustellen.

 

Diese Planungen werden zwar inhaltlich übereinstimmend, jedoch von den beteiligten Gemeinden getrennt durchgeführt. Die Planungshoheit der beteiligten Gemeinden bleibt erhalten. Insofern können sich die Beschlüsse  der jeweiligen Stadtverordnetenversammlung immer nur auf Ihr Gemeindegebiet beziehen.

 

Die Ämter Falkenberg-Höhe und Barnim-Oderbruch haben hierzu noch einen längeren Abstimmungsbedarf, da die Aufgaben zur Aufstellung eines Flächennutzungsplans von den amtsangehörigen Gemeinden noch nicht auf die Ämter übertragen wurden. Sollten sich die Ämter Falkenberg- Höhe und Barnim- Oderbruch dagegen aussprechen, verbleibt es bei der Kooperation der beiden Städte Bad Freienwalde (Oder) und Wriezen und die beiden Ämter erklären lediglich ihre Zustimmung innerhalb der ARGE.

 

Das Land Brandenburg stellt für die Erstellung eines Flächennutzungsplans für eine Flächengröße über 150 km2 Fördermittel zur Verfügung.

Die Förderung beträgt 80% der Kosten für den gemeinsamen Flächennutzungsplan, aber maximal 150.000 € als Deckelung der Gesamtförderung.

Nach einer Abfrage der möglichen Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplans wird eine Gesamtsumme von ca. 254.000 € angesetzt. Dafür wird eine Fördersumme von maximal 150.000,00 € ausgereicht. Bei einer quotalen Aufteilung der Eigenanteile mit 41 % für die Stadt Wriezen und 59 % für die Stadt Bad Freienwalde (Oder) beträgt der Eigenanteil der Stadt Bad Freienwalde (Oder) ca. 62.000,00 € und der Eigenanteil der Stadt Wriezen ca. 43.000,00 €. Die Quote von 59 % für die Stadt Bad Freienwalde (Oder) und 41 % für die Stadt Wriezen bildet das Flächenverhältnis der Stadt Wriezen zur Stadt Bad Freienwalde (Oder) ab.

 

Vor diesem Hintergrund soll der bestehende Vertrag in § 1 Absatz 5 um den in Beschlussvorlag genannten Stabstrich sowie nach Absatz 6 um den oben genannten Absatz 7 ergänzt werden.

 

 

 

 

Beschlussempfehlung:

A.    Die Mitglieder des Amtsausschusses des Amtes Barnim-Oderbruch beschließen, den öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Bildung der kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Mittelbereich Bad Freienwalde“ der Städte und Ämter Bad Freienwalde (Oder), Wriezen, Barnim- Oderbruch und Falkenberg- Höhe vom 08.09.2014 in der Fassung der 2. Ergänzung vom 11.11.2019 wie folgt zu ändern:

 

 

1.      In § 1 Absatz 5 des öffentlich- rechtlichen Vertrages zur Bildung einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Mittelbereich Bad Freienwalde“ der Städte der Ämter Bad Freienwalde (Oder), Wriezen, Barnim- Oderbruch und Falkenberg- Höhe in der Fassung der 2. Ergänzung wir an erster Stelle folgender Stabstrich eingefügt:

„- Maßnahmen im Bereich Verkehrsinfrastruktur,“

 

 

2.      Der § 1 des öffentlich-rechtlichen Vertrages zu Bildung einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Mittelbereich Bad Freienwalde“ der Städte und Ämter Bad Freienwalde (Oder), Wriezen, Amt Barnim-Oderbruch und Falkenberg- Höhe in der Fassung der 2. Ergänzung soll nach Absatz 6 um einen Absatz 7 mit folgender Formulierung zu ergänzen:

„(7) Die ARGE stimmt zu, dass die beiden Städte Bad Freienwalde (Oder) und

Wriezen einen nur in der Darstellung gemeinsamen Flächennutzungsplan für das Gebiet dieser beiden Vertragsparteien erstellen. Die Planungshoheit der Städte Bad Freienwalde (Oder) und Wriezen bleibt erhalten.  Beschlüsse der jeweiligen Stadtverordnetenversammlung können sich immer nur auf ihr Gemeindegebiet beziehen. Die Städte Bad Freienwalde (Oder) und Wriezen vereinbaren für die Erarbeitung der Flächennutzungsplanung eine Kostenteilung entsprechend dem Anteil der jeweiligen Gemeindegebietsfläche, wonach die Stadt Bad Freienwalde (Oder) 59 % der anfallenden Kosten trägt und die Stadt Wriezen 41 %“

 

B.     Der Beschluss zur Vorlage vom 01.12.2020 – S-HAFI/617/20-AA wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen: keine