Beschlussempfehlung:
Die
Gemeindevertretung Bliesdorf beschließt:
1. Für das
Gebiet an der Dornbuschmühle soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß §12
BauGB mit der Bezeichnung:
Dornbuschmühle
aufgestellt
werden.
In
der als Anlage dargestellten Gebiet, ist die Ausweisung von Mischgebieten,
einer Sondergebietsfläche für Photovoltaik und Grün- und Verkehrsflächen
vorgesehen. Die Erschließung erfolgt ausgehend der Straße An der Dornbuschmühle
und Friedrichslust.
Das
Plangebiet liegt in der Gemarkung Bliesdorf, Flur 3 auf den Flurstücken 45/3
teilw., 144, 146 und 195.
2. Die
Vorhabenträgerin ist die Rosenthal Haus & Hof UG (haftungsbeschränkt) mit
Sitz, An der Dornbuschmühle 9 in 16269 Bliesdorf.
3. Es werden
folgende Planungsziele angestrebt:
·
Ausweisung einer Fläche für ein Mischgebiet gemäß
§6 BauNVO.
·
Ausweisung einer Sondergebietsfläche für
Photovoltaik gemäß §11 BauNVO.
4. Es soll die
frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt
werden (§ 3 Abs. 1 BauGB).
5. Der
Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Helge
Suhr
Sachverhalt und Begründung:
Die
Rosenthal Haus & Hof UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz, An der
Dornbuschmühle 9 in 16269 Bliesdorf, bittet um die Einleitung eines
Bauleitplanverfahrens zur Entwicklung der Dornbuschmühle in Vevais.
Im
Geltungsbereich ist die Ausweisung von Mischgebieten, einer
Sondergebietsfläche für Photovoltaik
und Grün- und Verkehrsflächen vorgesehen. Es soll der Bestand der
Dornbuschmühle festgesetzt und eine touristische Nutzung im Umfeld der
Dornbuschmühle ermöglicht werden. Zur
Nutzung von Solarstrom, soll ein Sondergebiet Photovoltaik entwickelt werden.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Bliesdorf, Flur 3 auf den Flurstücken
45/3 teilw., 144, 146 und 195.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen:
Antrag der Rosenthal Haus & Hof UG
(haftungsbeschränkt) vom 21.04.2021
Lageplan Anlage 01