Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bliesdorf
Vorlage
S-BOA/824/21-Bl
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung Bliesdorf beschließt:

 

1. Für das Gebiet an der Dornbuschmühle soll der Flächennutzungsplan der Gemeinde Bliesdorf, parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Dornbuschmühle“, geändert werden.

 

12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bliesdorf

 

 

Es ist die Ausweisung von Mischgebieten, einer Sondergebietsfläche für Photovoltaik und Grün- und Verkehrsflächen vorgesehen. Die Erschließung erfolgt ausgehend der Straße An der Dornbuschmühle und Friedrichslust.

 

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Bliesdorf, Flur 3 auf den Flurstücken 45/3 teilw., 144, 146 und 195.

 

2. Die Vorhabenträgerin ist die Rosenthal Haus & Hof UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz, An der Dornbuschmühle 9 in 16269 Bliesdorf.

 

3. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

·         Ausweisung einer Fläche für ein Mischgebiet gemäß §6 BauNVO.

·         Ausweisung einer Sondergebietsfläche für Photovoltaik gemäß §11 BauNVO.

 

4. Es soll die frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden (§ 3 Abs. 1 BauGB).

 

5. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

Produkt:              Entwicklungskonzepte

Einreicher:         Helge Suhr

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Der wirksame Flächennutzungsplan weist das Gebiet derzeit als Flächen für Wohnen, die Landwirtschaft und Wald aus.

Daher wird der Flächennutzungsplan in diesem Bereich im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

Das Ziel ist die planungsrechtliche Sicherung von Mischgebieten, einer Sondergebietsfläche   für Photovoltaik und Grün- und Verkehrsflächen. Es soll der Bestand der Dornbuschmühle festgesetzt und eine touristische Nutzung im Umfeld der Dornbuschmühle ermöglicht werden. Die verbleibenden Flächen des wirksamen Flächennutzungsplanes unterliegen keinen Veränderungen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein