Beschlussempfehlung:
Die
Gemeindevertretung Bliesdorf beschließt:
1. Für das
Gebiet an der Dornbuschmühle soll der Flächennutzungsplan der Gemeinde
Bliesdorf, parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
„Dornbuschmühle“, geändert werden.
12. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bliesdorf
Es
ist die Ausweisung von Mischgebieten, einer Sondergebietsfläche für
Photovoltaik und Grün- und Verkehrsflächen vorgesehen. Die Erschließung erfolgt
ausgehend der Straße An der Dornbuschmühle und Friedrichslust.
Das
Plangebiet liegt in der Gemarkung Bliesdorf, Flur 3 auf den Flurstücken 45/3
teilw., 144, 146 und 195.
2. Die
Vorhabenträgerin ist die Rosenthal Haus & Hof UG (haftungsbeschränkt) mit
Sitz, An der Dornbuschmühle 9 in 16269 Bliesdorf.
3. Es werden
folgende Planungsziele angestrebt:
·
Ausweisung einer Fläche für ein Mischgebiet gemäß
§6 BauNVO.
·
Ausweisung einer Sondergebietsfläche für
Photovoltaik gemäß §11 BauNVO.
4. Es soll die
frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt
werden (§ 3 Abs. 1 BauGB).
5. Der
Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Helge
Suhr
Sachverhalt und Begründung:
Der wirksame
Flächennutzungsplan weist das Gebiet derzeit als Flächen für Wohnen, die
Landwirtschaft und Wald aus.
Daher wird der
Flächennutzungsplan in diesem Bereich im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3
BauGB geändert.
Das Ziel ist
die planungsrechtliche Sicherung von Mischgebieten, einer
Sondergebietsfläche für Photovoltaik
und Grün- und Verkehrsflächen. Es soll der Bestand der Dornbuschmühle
festgesetzt und eine touristische Nutzung im Umfeld der Dornbuschmühle
ermöglicht werden. Die verbleibenden Flächen des wirksamen
Flächennutzungsplanes unterliegen keinen Veränderungen.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |