Beschlussempfehlung:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Oderaue beschließt,
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. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , wohnhaft in . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . .
als Stellvertreter
für die Wahrnehmung der Interessen der Gemeinde Oderaue in den Gewässer- und
Deichverband Oderbruch zu entsenden.
Produkt: 55200
Einreicher: S.
Borkert
Sachverhalt und Begründung:
Gem. § 19 Abs.3 Satz 5 Gesetz über
kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) haben Gemeinden die
Möglichkeit, Vertreter in die Zweckverbände zu entsenden.
Die Vertretung kann durch den
Hauptverwaltungsbeamten erfolgen oder in einer amtsangehörigen Gemeinde kann
die Gemeindevertretung eine andere Vertretungsperson und deren Stellvertreter
oder Stellvertreterinnen wählen. Dies betrifft den Gewässer- und Deichverband
Oderbruch.
In der Gemeindevertretersitzung am
17.06.2019 wurde Herr Krüger für die Wahrnehmung der Interessen der Gemeinde
Oderaue in den Gewässer-und Deichverband Oderbruch entsendet. Bei Verhinderung
wurde als Stellvertreter Herr Leupelt entsendet. Mit dessen Rücktritt zum
31.03.2021 als Ortsvorsteher und Gemeindevertreter muss ein neuer
Stellvertreter gewählt werden.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen: keine