Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Bestellung eines Stellvertreters in den Gewässer- und Deichverband Oderbruch
Vorlage
S-HAFI/690/21-Od
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oderaue beschließt,

 

 

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , wohnhaft in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

 

als Stellvertreter für die Wahrnehmung der Interessen der Gemeinde Oderaue in den Gewässer- und Deichverband Oderbruch zu entsenden.

 

Produkt: 55200

Einreicher: S. Borkert

 

Sachverhalt und Begründung:

Gem. § 19 Abs.3 Satz 5 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) haben Gemeinden die Möglichkeit, Vertreter in die Zweckverbände zu entsenden.

Die Vertretung kann durch den Hauptverwaltungsbeamten erfolgen oder in einer amtsangehörigen Gemeinde kann die Gemeindevertretung eine andere Vertretungsperson und deren Stellvertreter oder Stellvertreterinnen wählen. Dies betrifft den Gewässer- und Deichverband Oderbruch.

In der Gemeindevertretersitzung am 17.06.2019 wurde Herr Krüger für die Wahrnehmung der Interessen der Gemeinde Oderaue in den Gewässer-und Deichverband Oderbruch entsendet. Bei Verhinderung wurde als Stellvertreter Herr Leupelt entsendet. Mit dessen Rücktritt zum 31.03.2021 als Ortsvorsteher und Gemeindevertreter muss ein neuer Stellvertreter gewählt werden.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen: keine