Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung Oderaue beschließt:
1.
Der Entwurf der 1. Änderung der
Außenbereichssatzung der Gemeinde Oderaue für den bewohnten Gemeindeteil
Neuranft wird in der vorliegenden Fassung vom März 2021 beschlossen. Der
Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichssatzung der Gemeinde Oderaue für den bewohnten Gemeindeteil Neuranft mit der Begründung, sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichssatzung der Gemeinde Oderaue für den bewohnten Gemeindeteil Neuranft unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
- Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.
Produkt:
Entwicklungskonzepte
Einreicher: Roland
Bittner
Sachverhalt und Begründung:
Für den bewohnten
Gemeindeteil Neuranft liegt die Außenbereichssatzung aus dem Jahr 1993 vor.
Mit Beschluss-Nr.
GV Oder 7 20210208 / Ö 13 vom 08.02.2021 wurde die Änderung der Satzung für den
bewohnten Gemeindeteil Neuranft der Gemeinde Oderaue beschlossen.
Mit dieser
Beschlussfassung soll grundsätzlich geklärt werden, ob eine Änderung der
vorliegenden Satzung des bewohnten Gemeindeteils Neuranft erfolgen soll.
Zum Verfahren:
1. Beschluss zur Erstellung der 1.
Änderung der Außenbereichssatzung für den bewohnten
Gemeindeteil Neuranft der Gemeinde Oderaue
2. Beschlussfassung zum Entwurf, mit
anschließender, öffentlicher Auslegung
(1 Monat) und der Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange.
3. Abwägung und Beschlussfassung zum
Entwurf durch die Gemeindevertretung
4. Veröffentlichung zum
Satzungsbeschluss im Amtsblatt
Wird dem Entwurf
der 1. Änderung der Außenbereichssatzung für den bewohnten Gemeindeteil
Neuranft der Gemeinde Oderaue zugestimmt, erfolgt die öffentliche Auslegung.
Ort und Dauer der
Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es
ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist
abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei
der Beschlussfassung über den Entwurf der Außenbereichssatzung unberücksichtigt
bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
unzulässig ist, soweit mit ihm Einwände geltend gemacht werden, die vom
Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder später geltend gemacht wurden,
aber hätten geltend gemacht werden können.
Gemäß § 4 Abs. 2
BauGB holt die Gemeinde die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange zum Entwurf ein, deren Aufgabenbereich durch die Planung
berührt werden.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Ja |
Anlagen:
Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichssatzung der
Gemeinde Oderaue, OT Neuküstrinchen für den bewohnten Gemeindeteil Neuranft mit
Lageplan
Begründung