Beschlussempfehlung:
1.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Neulewin nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung
des Jahresabschlusses zum
31.12.2018 zur Kenntnis.
2. Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin beschließt gemäß
§ 82 Abs. 4 BbgKVerf den geprüften und vom Hauptverwaltungsbeamten des Amtes
Barnim-Oderbruch festgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2018 der Gemeinde
Neulewin mit seinen Anlagen.
Der Jahresabschluss weist
in der Ergebnisrechnung einen Gesamtüberschuss in Höhe von 29.700,48 € sowie in
der Finanzrechnung einen Saldo aus Gesamteinzahlungen und Gesamtauszahlungen in
Höhe von 318.411,75 € aus. Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um
74.670,74 € auf 5.090.405,04 € erhöht.
Produkt: Gesamthaushalt
Einreicher: Duwe
Sachverhalt mit
Begründung:
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 erfolgte vom gemeinsamen Rechnungsprüfungsamt der Städte Bad Freienwalde, Wriezen, und Altlandsberg sowie der Ämter Barnim-Oderbruch und Falkenberg-Höhe.
Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes wird hiermit vorgelegt und von der Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin zur Kenntnis genommen.
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt der Gemeinde Neulewin den Jahresabschluss zum 31.12.2018 gemäß § 82 Abs. 4 BbgKVerf zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen : - Prüfbericht RPA Jahresabschluss 2018