Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Sanierung der Gemeindestraße OT Alttrebbin - OT Altbarnim
Vorlage
S-BOA/840/21-Nt
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung Neutrebbin beschließt die Bereitstellung von 40.000 € Honorar für Ingenieurleistungen für eine Entwurfsplanung der Gemeindestraße zwischen den Ortsteilen Alttrebbin – Altbarnim.

Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt aus Einsparungen auf dem Kostenträger 5410001 Gemeindestraßen und dem Sachkonto 522111 Instandhaltung Straßen in Höhe von 29.000 € sowie der Entnahme von 11.000 € aus der Rücklage. Das Amt Barnim-Oderbruch wird beauftragt, nach der Ausschreibung der Ingenieurleistungen ein Planungsbüro zu binden.

Das Amt Barnim-Oderbruch wird beauftragt einen Fördermittelantrag zu stellen.

Im kommenden Haushalt 2022 / 2023 sind die notwendigen Haushaltsansätze von 750.000 € für die Bau- und Baunebenkosten sowie die Erträge aus Förderungen in Höhe von 630.000 € zu schaffen.

Die Gemeinde Neutrebbin verpflichtet sich, die Folgekosten des geförderten Straßenbaus zu tragen.

 

 

Produkt:          Gemeindestraßen und Anlagen

Einreicher:      Helge Suhr

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Der Landesbetrieb Straßenwesen hat im Juli 2020 die Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg (Rili KStB Bbg 2020) erlassen.

Gefördert werden können unter anderem der Neu-, Um- oder Ausbau, die Grunderneuerung und die Erhaltung verkehrswichtiger öffentlicher Straßen gemäß       § 2 Absatz 2 BbgStrG in der Baulast der Gemeinden und anderer Straßenbaulastträger. Weiterhin werden Wege für den Fuß-/Radverkehr, die grundsätzlich dem Alltags- und Alltagsfreizeitverkehr dienen gefördert.

Der Regelfördersatz beträgt 75 %. Die Förderung muss mindestens 5.000 € betragen. Die zu fördernde Straße muss im Zusammenhang mit einer verkehrswichtigen Straße (Landes- oder Kreisstraße) stehen. Erschließungsstraßen und Anliegerstraßen sind nicht förderfähig.

Der Antrag ist durch qualifizierte Planungsunterlagen (Lagepläne, Querschnitte, Kostenberechnung) zu untersetzen. Die Planung ist im Nachhinein in Höhe bis zu       15 % der Baukosten förderfähig.

Neben der Rili KStB Bbg 2020 gibt es weitere Fördermöglichkeiten, z.B. über Bundesmittel aus der „Gemeinschaftsaufgabe Agrarförderung und Küstenschutz (GAK)“ über das Landesamt für Ländliche Entwicklung und Flurneuordnung (LELF), Schwerpunkt ländlicher Wegebau in Kombination mit touristischer Radverkehrsnutzung. Es gelten vergleichbare Bedingungen.

Im Doppelhaushalt 2020/2021 sind keine Haushaltsansätze für entsprechende Planungsleistungen vorhanden, da die Richtlinien in der vorliegenden Form noch nicht bestanden.

In Neutrebbin ist dringend folgende Straße auszubauen:

Gemeindestraße OT Alttrebbin – OT Altbarnim, (L34 zur L33) Länge ca. 2.800 m, Breiten abschnittsweise 3,50 bis 6,00 m, eine durchgehende künftige Breite von 3,50 m mit Begegnungsstellen ist denkbar, abschnittsweise Deckenerneuerung und grundhafter Ausbau, Gesamtherstellungskosten 800.000 €

Für die Entwurfsplanung ist eine Honorarhöhe von 5 % der Bausumme anzusetzen. Die Baugrunduntersuchung und die Entwurfsvermessung sind hierbei eingeschlossen.

Für die benannte Straße wären daher 40.000 € Honorar bereitzustellen.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein