Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung Neutrebbin
beschließt die Bereitstellung von 40.000 € Honorar für Ingenieurleistungen für
eine Entwurfsplanung der Gemeindestraße zwischen den Ortsteilen Alttrebbin –
Altbarnim.
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe
erfolgt aus Einsparungen auf dem Kostenträger 5410001 Gemeindestraßen und dem
Sachkonto 522111 Instandhaltung Straßen in Höhe von 29.000 € sowie der Entnahme
von 11.000 € aus der Rücklage. Das Amt Barnim-Oderbruch wird beauftragt, nach
der Ausschreibung der Ingenieurleistungen ein Planungsbüro zu binden.
Das Amt Barnim-Oderbruch wird beauftragt
einen Fördermittelantrag zu stellen.
Im kommenden Haushalt 2022 / 2023 sind
die notwendigen Haushaltsansätze von 750.000 € für die Bau- und Baunebenkosten
sowie die Erträge aus Förderungen in Höhe von 630.000 € zu schaffen.
Die Gemeinde Neutrebbin verpflichtet
sich, die Folgekosten des geförderten Straßenbaus zu tragen.
Produkt: Gemeindestraßen
und Anlagen
Einreicher: Helge Suhr
Sachverhalt und Begründung:
Der
Landesbetrieb Straßenwesen hat im Juli 2020 die Richtlinie des Ministeriums für
Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau
zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes
Brandenburg (Rili KStB Bbg 2020) erlassen.
Gefördert
werden können unter anderem der Neu-, Um- oder Ausbau, die Grunderneuerung und
die Erhaltung verkehrswichtiger öffentlicher Straßen gemäß § 2 Absatz 2 BbgStrG in der Baulast der
Gemeinden und anderer Straßenbaulastträger. Weiterhin werden Wege für den
Fuß-/Radverkehr, die grundsätzlich dem Alltags- und Alltagsfreizeitverkehr
dienen gefördert.
Der
Regelfördersatz beträgt 75 %. Die Förderung muss mindestens 5.000 € betragen.
Die zu fördernde Straße muss im Zusammenhang mit einer verkehrswichtigen Straße
(Landes- oder Kreisstraße) stehen. Erschließungsstraßen und Anliegerstraßen
sind nicht förderfähig.
Der Antrag
ist durch qualifizierte Planungsunterlagen (Lagepläne, Querschnitte,
Kostenberechnung) zu untersetzen. Die Planung ist im Nachhinein in Höhe bis
zu 15 % der Baukosten förderfähig.
Neben der
Rili KStB Bbg 2020 gibt es weitere Fördermöglichkeiten, z.B. über Bundesmittel
aus der „Gemeinschaftsaufgabe Agrarförderung und Küstenschutz (GAK)“ über das
Landesamt für Ländliche Entwicklung und Flurneuordnung (LELF), Schwerpunkt
ländlicher Wegebau in Kombination mit touristischer Radverkehrsnutzung. Es
gelten vergleichbare Bedingungen.
Im
Doppelhaushalt 2020/2021 sind keine Haushaltsansätze für entsprechende
Planungsleistungen vorhanden, da die Richtlinien in der vorliegenden Form noch
nicht bestanden.
In Neutrebbin
ist dringend folgende Straße auszubauen:
Gemeindestraße OT Alttrebbin – OT Altbarnim, (L34 zur L33)
Länge ca. 2.800 m, Breiten abschnittsweise 3,50 bis 6,00 m, eine durchgehende
künftige Breite von 3,50 m mit Begegnungsstellen ist denkbar, abschnittsweise
Deckenerneuerung und grundhafter Ausbau, Gesamtherstellungskosten 800.000 €
Für die
Entwurfsplanung ist eine Honorarhöhe von 5 % der Bausumme anzusetzen. Die
Baugrunduntersuchung und die Entwurfsvermessung sind hierbei eingeschlossen.
Für die
benannte Straße wären daher 40.000 € Honorar bereitzustellen.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |