Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Sanierung von Seen im Ortsteil Prädikow
Vorlage
S-BOA/842/21-Pr
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung Prötzel beschließt für folgende Gewässer im Ortsteil Prädikow diese Sanierungsverfahren weiter bearbeiten zu lassen:

-          Kirchsee Entnahme von Sediment mit Saugspülbagger

-          Großer Stanitzsee Entnahme von Sediment mit Saugspülbagger

-          Kleiner Stanitzsee in situ Sanierung durch Einblasen von Luftsauerstoff             

Für die Sanierungsplanungen sind fachbehördliche Genehmigungen und Stellungnahmen einzuholen. Dafür erforderliche Planungen sind zu beauftragen.

Zur Umsetzung der Sanierungen sind ELER-Fördermittel einzuwerben.

Produkt:              Gewässer- und Deichverband

Einreicher:         Helge Suhr

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die ifs. GmbH, 01097 Dresden hat im Nachgang der Billigung der Vorplanung vom 06.07.2020 durch die Gemeindevertretung Prötzel die Untersuchungen des Kirchsees und der Stanitzseen im Ortsteil Prädikow vertieft.

Die Planungsunterlagen befinden sich in der Anlage.

Für den Kirchsee wird ausschließlich eine Sedimententnahme mittels Langarm-Baggertechnik empfohlen. Dafür ist das Gewässer trockenzulegen und über eine temporäre Baustraße zu befahren. Für ein Saugspülverfahren hat das Gewässer nicht genug Wasser, es würden in erheblichem Umfang Schwebstoffe/Nährstoffe ins Sophienfließ freigesetzt und es zudem muss viel Totholz entnommen werden, was nur mittels Bagger möglich ist. Für das Ausbaggern wurden Kosten in Höhe von rund 764.500 € geschätzt.

Für die Stanitzseen bestehen teilweise Varianten der Sanierung.

Für den Kleinen Stanitzsee wird nur eine so genannte in situ Sanierung vorgeschlagen. Durch das mehrwöchige Einblasen von Luft (Sauerstoff) können bis zu 60 % der Schlammauflage auf dem Gewässergrund abgebaut werden. Gegen ein Ausbaggern spricht die fehlende Tragfähigkeit des Baurundes in den Uferbereichen und die dortigen wertvollen Biotope. Es wären naturschutzfachlich nicht vertretbare Erschließungsstraßen anzulegen. Weiterhin ist auch hier wegen des ungünstigen Wasser-Schlamm-Verhältnisses eine Entnahme mittels Schwimmbagger nicht möglich. Für die „in situ Sanierung“ besteht eine Kostenschätzung in Höhe von rund 41.300 €.

Für den Großen Stanitzsee kann einerseits eine Sedimententnahme im Saug-Spülverfahren mittel Schwimmbagger erfolgen. Hierfür sind Kosten geschätzt in Höhe von rund 667.500 €.

Alternativ kann auch hier eine in situ Sanierung zum Einsatz kommen. Hierfür würden Kosten in Höhe von rund 108.500 € entstehen.

Vorgesehen ist die Beantragung von Fördermitteln für ein Paket aus allen drei Gewässern. Je nach Variante entstünden folgende Kosten:

V1          Kirchsee Ausbaggerung                               764.500 €

                Kleiner Stanitzsee in situ Sanierung                          41.300 €

                Großer Stanitzsee Saugspülentnahme                   667.500 €

                Summe V1                                                                         1.473.300 €

 

V2          Kirchsee Ausbaggerung                               764.500 €

                Kleiner Stanitzsee in situ Sanierung                          41.300 €

                Großer Stanitzsee in situ Sanierung                        108.500 €

                Summe V2                                                                         914.300 €

Angestrebt wird eine Förderung des Vorhabens durch das Programm „Landschaftswasserhaushalt und naturnahe Gewässerentwicklung“. Für das Programm bestand in den vergangenen Jahren ein Fördervolumen von rund 10 Millionen Euro für die ELER-Förderung (EU-Mittel, 100 % Förderung). Für die GAK-Förderung (Bundesmittel, 90 % Förderung) betrug das Volumen rund 8 Millionen Euro. Die Summe teilt sich dabei jeweils hälftig auf die Schwerpunkte „Landschaftswasserhaushalt“ (Schaffung von Wasserrückhalteräumen in der Landschaft) und „naturnahe Gewässerentwicklung“ (hierunter ist das Prötzeler Vorhaben einzuordnen) auf. Pro Schwerpunkt stehen demnach rund 5 Millionen Euro ELER Mittel bzw. jeweils rund 4 Millionen Euro GAK Mittel landesweit zur Verfügung. Üblicherweise ist die Förderstelle bestrebt, möglichst viele Maßnahmen zu fördern, um eine räumliche Ausgewogenheit herzustellen. Es besteht demnach die Möglichkeit, dass die Variante V2 höhere Chancen auf Bewilligung hat.

Die Gemeindevertretung muss nun entscheiden, welche Variante der Sanierungen zur Förderung beantragt werden soll.

Festzulegen ist auch, welche Art der Förderung zu beantragen ist. Beide Seeeigentümer haben es nicht ausgeschlossen bzw. sogar in Aussicht gestellt, den Eigenanteil von 10 % für die GAK-Förderung zu tragen.

Die Planungsunterlagen sind nach der Festlegung zu präzisieren und der regionalen Arbeitsgruppe rAG (LfU und weitere fachlich Beratende) zum Votum vorzulegen. Fällt dieses positiv aus, können Mittel beantragt werden. Eine ELER-Förderung kann erst beim nächsten geöffneten Förderfenster voraussichtlich 2022 beantragt werden. Die Beantragung von GAK Mitteln ist ohne Fristen ganzjährig möglich.

Die Verwaltung ist gehalten, Beschlussvorlagen zu formulieren, die eine unmittelbare Abstimmung ermöglichen. Daher wurde hier eine Variante formuliert, die aus Sicht der Verwaltung sowohl ein fachlich sinnvolles Ergebnis auch im Sinne des Kosten-Nutzen Aufwandes als auch möglichst gute Aussichten auf eine Fördermittelbewilligung hat. Der Text der Beschlussvorlage kann innerhalb der Gemeindevertretersitzung durch Antrag geändert werden.

Mit den Eigentümern wurde vorab gesprochen, diese teilten jedoch Vorbehalte mit. Es empfiehlt sich insofern, in den vorbereitenden Sitzungen auch die Eigentümer zu Wort kommen zu lassen.

 

Stand 05.07.2021:

Verhandlungen mit den Eigentümern ergaben, dass als Technologie der Sanierung für den Großen Stanitzsee und den Kirchsee eine Sedimententnahme mittels Saugspülbagger befürwortet wird nach vorheriger Entkrautung und Totholzentnahme soweit sie möglich ist. Das Planungsbüro schätzt es für die Baustelleneinrichtung als sehr wirtschaftlich ein, für beide Gewässer die identische Technologie einzusetzen. Zudem kann je nach Ausschreibungsergebnis und Schadstoffbelastung des Sedimentes auf die Größe der Entnahmemenge reagiert werden.

Bei genauer Auslegung der Förderrichtlinie wird deutlich, dass die Förderung von Sedimententnahmen nicht durch GAK Mittel gefördert wird. Dafür sind ausschließlich ELER Mittel zu beantragen. Eine entsprechende Antragsfrist eröffnet sich voraussichtlich im Oktober/November 2021.

Die Beschlussempfehlung wird daher aktualisiert.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Ja

 

Anlagen: “Erläuterungsbericht zum Förderantrag“ ifs GmbH