Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung Prötzel beschließt für folgende
Gewässer im Ortsteil Prädikow diese Sanierungsverfahren weiter bearbeiten zu
lassen:
-
Kirchsee Entnahme von Sediment mit
Saugspülbagger
-
Großer Stanitzsee Entnahme von Sediment mit Saugspülbagger
-
Kleiner Stanitzsee in situ Sanierung durch
Einblasen von Luftsauerstoff
Für die Sanierungsplanungen sind fachbehördliche
Genehmigungen und Stellungnahmen einzuholen. Dafür erforderliche Planungen sind
zu beauftragen.
Zur Umsetzung der Sanierungen sind ELER-Fördermittel einzuwerben.
Produkt: Gewässer-
und Deichverband
Einreicher: Helge
Suhr
Sachverhalt und Begründung:
Die ifs. GmbH,
01097 Dresden hat im Nachgang der Billigung der Vorplanung vom 06.07.2020 durch
die Gemeindevertretung Prötzel die Untersuchungen des Kirchsees und der
Stanitzseen im Ortsteil Prädikow vertieft.
Die
Planungsunterlagen befinden sich in der Anlage.
Für den Kirchsee
wird ausschließlich eine Sedimententnahme mittels Langarm-Baggertechnik
empfohlen. Dafür ist das Gewässer trockenzulegen und über eine temporäre
Baustraße zu befahren. Für ein Saugspülverfahren hat das Gewässer nicht genug
Wasser, es würden in erheblichem Umfang Schwebstoffe/Nährstoffe ins
Sophienfließ freigesetzt und es zudem muss viel Totholz entnommen werden, was
nur mittels Bagger möglich ist. Für das Ausbaggern wurden Kosten in Höhe von
rund 764.500 € geschätzt.
Für die
Stanitzseen bestehen teilweise Varianten der Sanierung.
Für den Kleinen
Stanitzsee wird nur eine so genannte in situ Sanierung vorgeschlagen. Durch das
mehrwöchige Einblasen von Luft (Sauerstoff) können bis zu 60 % der
Schlammauflage auf dem Gewässergrund abgebaut werden. Gegen ein Ausbaggern
spricht die fehlende Tragfähigkeit des Baurundes in den Uferbereichen und die
dortigen wertvollen Biotope. Es wären naturschutzfachlich nicht vertretbare
Erschließungsstraßen anzulegen. Weiterhin ist auch hier wegen des ungünstigen
Wasser-Schlamm-Verhältnisses eine Entnahme mittels Schwimmbagger nicht möglich.
Für die „in situ Sanierung“ besteht eine Kostenschätzung in Höhe von rund 41.300
€.
Für den Großen
Stanitzsee kann einerseits eine Sedimententnahme im Saug-Spülverfahren mittel
Schwimmbagger erfolgen. Hierfür sind Kosten geschätzt in Höhe von rund 667.500
€.
Alternativ kann
auch hier eine in situ Sanierung zum Einsatz kommen. Hierfür würden Kosten in
Höhe von rund 108.500 € entstehen.
Vorgesehen ist die
Beantragung von Fördermitteln für ein Paket aus allen drei Gewässern. Je nach
Variante entstünden folgende Kosten:
V1 Kirchsee Ausbaggerung 764.500 €
Kleiner Stanitzsee in situ
Sanierung 41.300 €
Großer Stanitzsee
Saugspülentnahme 667.500
€
Summe V1 1.473.300
€
V2 Kirchsee Ausbaggerung 764.500 €
Kleiner Stanitzsee in situ
Sanierung 41.300 €
Großer Stanitzsee in situ
Sanierung 108.500 €
Summe V2 914.300
€
Angestrebt wird
eine Förderung des Vorhabens durch das Programm „Landschaftswasserhaushalt und
naturnahe Gewässerentwicklung“. Für das Programm bestand in den vergangenen
Jahren ein Fördervolumen von rund 10 Millionen Euro für die ELER-Förderung
(EU-Mittel, 100 % Förderung). Für die GAK-Förderung (Bundesmittel, 90 %
Förderung) betrug das Volumen rund 8 Millionen Euro. Die Summe teilt sich dabei
jeweils hälftig auf die Schwerpunkte „Landschaftswasserhaushalt“ (Schaffung von
Wasserrückhalteräumen in der Landschaft) und „naturnahe Gewässerentwicklung“
(hierunter ist das Prötzeler Vorhaben einzuordnen) auf. Pro Schwerpunkt stehen
demnach rund 5 Millionen Euro ELER Mittel bzw. jeweils rund 4 Millionen Euro
GAK Mittel landesweit zur Verfügung. Üblicherweise ist die Förderstelle
bestrebt, möglichst viele Maßnahmen zu fördern, um eine räumliche
Ausgewogenheit herzustellen. Es besteht demnach die Möglichkeit, dass die
Variante V2 höhere Chancen auf Bewilligung hat.
Die
Gemeindevertretung muss nun entscheiden, welche Variante der Sanierungen zur
Förderung beantragt werden soll.
Festzulegen ist
auch, welche Art der Förderung zu beantragen ist. Beide Seeeigentümer haben es
nicht ausgeschlossen bzw. sogar in Aussicht gestellt, den Eigenanteil von 10 %
für die GAK-Förderung zu tragen.
Die
Planungsunterlagen sind nach der Festlegung zu präzisieren und der regionalen
Arbeitsgruppe rAG (LfU und weitere fachlich Beratende) zum Votum vorzulegen.
Fällt dieses positiv aus, können Mittel beantragt werden. Eine ELER-Förderung
kann erst beim nächsten geöffneten Förderfenster voraussichtlich 2022 beantragt
werden. Die Beantragung von GAK Mitteln ist ohne Fristen ganzjährig möglich.
Die Verwaltung ist
gehalten, Beschlussvorlagen zu formulieren, die eine unmittelbare Abstimmung
ermöglichen. Daher wurde hier eine Variante formuliert, die aus Sicht der
Verwaltung sowohl ein fachlich sinnvolles Ergebnis auch im Sinne des
Kosten-Nutzen Aufwandes als auch möglichst gute Aussichten auf eine
Fördermittelbewilligung hat. Der Text der Beschlussvorlage kann innerhalb der
Gemeindevertretersitzung durch Antrag geändert werden.
Mit den
Eigentümern wurde vorab gesprochen, diese teilten jedoch Vorbehalte mit. Es
empfiehlt sich insofern, in den vorbereitenden Sitzungen auch die Eigentümer zu
Wort kommen zu lassen.
Stand 05.07.2021:
Verhandlungen mit den Eigentümern ergaben, dass als
Technologie der Sanierung für den Großen Stanitzsee und den Kirchsee eine
Sedimententnahme mittels Saugspülbagger befürwortet wird nach vorheriger
Entkrautung und Totholzentnahme soweit sie möglich ist. Das Planungsbüro
schätzt es für die Baustelleneinrichtung als sehr wirtschaftlich ein, für beide
Gewässer die identische Technologie einzusetzen. Zudem kann je nach
Ausschreibungsergebnis und Schadstoffbelastung des Sedimentes auf die Größe der
Entnahmemenge reagiert werden.
Bei genauer Auslegung der Förderrichtlinie wird
deutlich, dass die Förderung von Sedimententnahmen nicht durch GAK Mittel
gefördert wird. Dafür sind ausschließlich ELER Mittel zu beantragen. Eine
entsprechende Antragsfrist eröffnet sich voraussichtlich im Oktober/November
2021.
Die Beschlussempfehlung wird daher aktualisiert.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Ja |
Anlagen: “Erläuterungsbericht zum Förderantrag“ ifs GmbH