Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin beschließt:
- Der Planentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neutrebbin für den Bereich „Solarpark Wuschewier“ wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2021 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans
der Gemeinde Neutrebbin für den
Bereich „Solarpark Wuschewier“ mit der Begründung und Umweltbericht
einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die
beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu
benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche
Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine
Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass
Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass
nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über
die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können. Eine
Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7
Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die im Rahmen
der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden,
aber hätte geltend gemacht werden können.
- Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem
Begründungsentwurf einzuholen.
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Elke
Bundrock
Sachverhalt und Begründung:
Mit Beschluss vom 24.09.2020 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neutrebbin für den Bereich „Solarpark Wuschewier“ beschlossen.
Nach den durchgeführten frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte die Erstellung der Entwurfsunterlagen unter Berücksichtigung der eingegangenen Hinweise und Anregungen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung einschließlich der Begründung mit Umweltbericht einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu Planentwurf und Begründung einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.
Rechtliche Grundlage:
§ 2 Abs. 2 BauGB -
Abstimmung mit Nachbargemeinden
§ 3 Abs. 2 BauGB -
öffentliche Auslegung
§ 4 Abs. 2 BauGB -
Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen:
Entwurf der 8.
Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neutrebbin für den Bereich
„Solarpark Wuschewier“ einschließlich Planzeichnung, Begründung und
Umweltbericht (Stand Mai 2021)