Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan "Solarpark Wuschewier"
Vorlage
S-BOA/844/21-Nt
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin beschließt die Änderung des Aufstellungsbeschlusses GVNtr/20200924/Ö13 vom 24.09.2020 für den Bebauungsplan „Solarpark Wuschewier“.
  2. Das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans „Solarpark Wuschewier“ wird nicht als vorhabenbezogener Bebauungsplan weitergeführt.
  3. Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

Produkt:              Entwicklungskonzepte

Einreicher:         Elke Bundrock

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Der Investor hat darum gebeten, das Verfahren nicht länger als vorhabenbezogenen Bebauungsplan, sondern als sogenannten „Angebotsbebauungsplan“ fortzuführen. Damit sind Freiflächen-Photovoltaikanlagen für den festgesetzten Nutzungszeitraum von etwa 30 Jahren allgemein zulässig, ohne dass vorhabenspezifische Details geregelt werden müssen. Vorteil dieses Verfahrenswechsels ist eine größere Flexibilität für die zukünftigen technischen Entwicklungen auf dem Sektor der Solarenergieerzeugung. In einem Städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB können sämtliche Regelungen eines Durchführungsvertrags getroffen werden.

Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen: