Beschlussempfehlung:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin beschließt die Änderung des Aufstellungsbeschlusses GVNtr/20200924/Ö13 vom 24.09.2020 für den Bebauungsplan „Solarpark Wuschewier“.
- Das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans „Solarpark Wuschewier“ wird nicht als vorhabenbezogener Bebauungsplan weitergeführt.
- Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Elke
Bundrock
Sachverhalt und Begründung:
Der Investor hat
darum gebeten, das Verfahren nicht länger als vorhabenbezogenen Bebauungsplan,
sondern als sogenannten „Angebotsbebauungsplan“ fortzuführen. Damit sind
Freiflächen-Photovoltaikanlagen für den festgesetzten Nutzungszeitraum von etwa
30 Jahren allgemein zulässig, ohne dass vorhabenspezifische Details geregelt
werden müssen. Vorteil dieses Verfahrenswechsels ist eine größere Flexibilität
für die zukünftigen technischen Entwicklungen auf dem Sektor der
Solarenergieerzeugung. In einem Städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB können
sämtliche Regelungen eines Durchführungsvertrags getroffen werden.
Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen: