Beschlussempfehlung:
1. Die Gemeindevertretung Prötzel befürwortet die
Aufstellung eines Bebauungsplanes “Gewerbegebiet Prötzel” mit einer Fläche von
…... Hektar.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2, Abs. 1 BauGB).
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Elke
Bundrock
Sachverhalt und Begründung:
In der
Gemeinde Prötzel können planungsrechtliche Voraussetzungen für die Errichtung
eines Gewerbegebietes geschaffen werden. Eine Voraussetzung ist, die
Aufstellung eines Bebauungsplanes, in welchem dann Festlegungen wie z.B. zur
Höhe der Gebäude bzw. Hallen, die Anbindung an die Landesstraße, die Art der
Gewerbe usw. erfolgen können.
In
Vorbereitung wurde von Seiten des Amtes eine Planungsanzeige für eine
Gewerbefläche mit einer Größe von ca. 10 ha gegenüber der Gemeinsamen
Landesplanungsabteilung und der Regionalen Planungsgemeinschaft gestellt. Beide
Behörden bescheinigten, dass sich das geplante Vorhaben in Einklang mit den
Zielen der Raumordnung und Landesplanung befindet. Als Anlage erhalten Sie die
Übersichtskarte mit der Ausweisung des vorgeschlagenen Gewerbegebietes. Diese
Übersichtskarte wurde nur für die beantragte Planungsanzeige erstellt – es
können somit noch Änderungen vorgenommen werden.
Über die
Aufstellung eines Bebauungsplanes “Gewerbegebiet Prötzel” muss entschieden
werden.
Hier hat die
Gemeindevertretung nachfolgende Möglichkeiten:
1.
Ablehnung
des Beschlusses – dann erfolgt keine Ausweisung eines Gewerbegebietes in
Prötzel
2.
Zustimmung
zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit einer Fläche von ca. 10 ha
3.
Zustimmung
zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit einer größeren Ausweisung der
Sondergebietsfläche
Bei einer
größeren Ausweisung eines zukünftigen Gewerbegebietes (ca. 20 ha) besteht die
Möglichkeit der Förderung der Planungsleistung zur Erstellung des
Bebauungsplanes “Gewerbegebiet Prötzel”. Die Kosten für die Erstellung des
Bebauungsplanes betragen ca. 50,0 – 100,0 T€ je nach Größe des Plangebietes.
Von Seiten
des Amtes wird gesehen, dass eine größere Ausweisung von Seiten der
Landesplanungsabteilung auch befürwortet wird, da man sich insbesondere von der
gegenwärtigen Tesla – Ansiedlung besondere Effekte verspricht. So wird
vermutet, dass die Region zwischen Berlin und der Oder massiv von Zulieferern nachgefragt
wird.
Zudem ist zu
vermuten, das im Tesla – Umfeld ein Verdrängungswettbewerb mit der Folge
stattfindet, dass Firmen auf Pachtflächen gekündigt werden und sodann auf
preiswerte Flächen ausweichen müssen. Dabei ist die Lage zwischen Berlin und
der Oder nicht einmal von Nachteil. Viele Firmen schauen bewusst auf den näher
an der Grenze liegenden Entwicklungsraum, da sich hier die Fachkräftesuche auch
auf das polnische Gebiet erstrecken wird.
Wegen der
Möglichkeit der Förderung von Planungsleistungen und der Erschließung sollte
das neu geschaffene Regionalmanagement in Anspruch genommen werden, welches man
an die Regionale Planungsgemeinschaft angedockt hat. Dieses Management wird von
den Firmen EBP aus Berlin und IPG aus Potsdam betreut.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen: Übersichtskarte zur möglichen Ausweisung des Gewerbegebietes