Betreff
Entscheidung über Werterhaltungmaßnahmen/Investitionen Dorfgemeinschaftshaus Kunersdorf
Vorlage
S-BOA/856/21-Bl
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeinde Bliesdorf beschließt:

 

  1. Das Amt Barnim- Oderbruch darf die für die Feuerwehr genutzte Fahrzeughalle im Dorfgemeinschaftshaus Kunersdorf auf eigene Kosten mit einer Abgasabsauganlage ausrüsten.

 

  1. Die Erneuerung des defekten Heizgerätes wird zu Lasten des Gemeindehaushaltes im Kostenträger 5710306 verbucht. Das Amt Barnim- Oderbruch wird mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt. Mittel stehen durch nicht ausgeschöpften Ansatz im Gesamtbudget der Kostenstelle 57301 zur Verfügung. Sollten diese Mittel nicht ausreichen ist eine anderweitige Deckungsquelle im Gemeindehaushalt zu nutzen, ein Beschluss der Gemeinde Bliesdorf ist hierüber nach § 5 Nr. 3 der Haushaltssatzung nicht erforderlich. Es entscheidet die Kämmerin/der Kämmerer.

 

  1. Die Dachkastensanierung und Beseitigung der Mängel am Blitzschutzsystem wird in die Haushalte 2022 mit einer Plansumme von 6.800 €  und 2023 mit einer Plansumme von 3.000 € aufgenommen.

 

Einreicher:          Katja Wilke

Produkt:              allgemeine Einrichtungen

KTR:                      5730106 Dorfgemeinschaftshaus Kunersdorf

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Gemeinde Bliesdorf ist Eigentümerin des Dorfgemeinschaftshauses in Kunersdorf. Dieses wird teilweise als Feuerwehrgebäude genutzt.

Mit Datum vom 01.03.2011 wurde hierüber eine Nutzungsvereinbarung mit der Gemeinde Bliesdorf abgeschlossen. Diese regelt, welche Kosten durch die Gemeinde und das Amt zu übernehmen sind und wer für welche Maßnahmen zuständig ist.

 

Werterhaltungsmaßnahmen und Investitionen in Höhe von mehr als 3.000 € bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

 

Momentan sind folgende investiven Maßnahmen das Dorfgemeinschaftshaus Kunersdorf betreffend umzusetzen/abzustimmen:

 

  1. Ausrüstung der Fahrzeughalle mit einer Abgasabsauganlage      5.170,37 €
  2. Erneuerung des defekten Heizgerätes   / Wasserschaden            ca.          5.000,00 €
  3. Dachkastensanierung                                                                                  ca.          6.800,00 €
  4. Beseitigung von Mängeln Blitzschutzsystem                                      ca.          3.000,00 €

 

Die erste Maßnahme betrifft entsprechend Vereinbarung ausschließlich die Nutzung als Feuerwehrgerätehaus, ist für die Nutzung der Fahrzeughalle und den Gesundheitsschutz unerlässlich und wird daher komplett vom Amt Barnim- Oderbruch übernommen.

 

Die übrigen Maßnahmen sind nicht in der Nutzung als Feuerwehrgerätehaus begründet und daher von der Gemeinde Bliesdorf als Eigentümerin zu übernehmen. Der Austausch des Heizgerätes muss unbedingt vor der nächsten Heizperiode 2021 erfolgen.

Die Dachkastensanierung und Beseitigung der Mängel am Blitzschutz kann später erfolgen und sollte in den Haushalt der Gemeinde Bliesdorf innerhalb der nächsten zwei Jahre aufgenommen werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Ja

 

Anlagen:

 

Vereinarung vom 01.03.2011