Beschlussempfehlung:
Die Gemeinde
Bliesdorf beschließt:
- Das Amt
Barnim- Oderbruch darf die für die Feuerwehr genutzte Fahrzeughalle im
Dorfgemeinschaftshaus Kunersdorf auf eigene Kosten mit einer
Abgasabsauganlage ausrüsten.
- Die
Erneuerung des defekten Heizgerätes wird zu Lasten des Gemeindehaushaltes
im Kostenträger 5710306 verbucht. Das Amt Barnim- Oderbruch wird mit der
Umsetzung der Maßnahme beauftragt. Mittel stehen durch nicht
ausgeschöpften Ansatz im Gesamtbudget der Kostenstelle 57301 zur Verfügung.
Sollten diese Mittel nicht ausreichen ist eine anderweitige Deckungsquelle
im Gemeindehaushalt zu nutzen, ein Beschluss der Gemeinde Bliesdorf ist
hierüber nach § 5 Nr. 3 der Haushaltssatzung nicht erforderlich. Es
entscheidet die Kämmerin/der Kämmerer.
- Die
Dachkastensanierung und Beseitigung der Mängel am Blitzschutzsystem wird
in die Haushalte 2022 mit einer Plansumme von 6.800 € und 2023 mit einer Plansumme von 3.000 €
aufgenommen.
Einreicher: Katja Wilke
Produkt: allgemeine Einrichtungen
KTR: 5730106
Dorfgemeinschaftshaus Kunersdorf
Sachverhalt
und Begründung:
Die Gemeinde
Bliesdorf ist Eigentümerin des Dorfgemeinschaftshauses in Kunersdorf. Dieses
wird teilweise als Feuerwehrgebäude genutzt.
Mit Datum vom
01.03.2011 wurde hierüber eine Nutzungsvereinbarung mit der Gemeinde Bliesdorf
abgeschlossen. Diese regelt, welche Kosten durch die Gemeinde und das Amt zu
übernehmen sind und wer für welche Maßnahmen zuständig ist.
Werterhaltungsmaßnahmen
und Investitionen in Höhe von mehr als 3.000 € bedürfen einer gesonderten
Vereinbarung.
Momentan sind
folgende investiven Maßnahmen das Dorfgemeinschaftshaus Kunersdorf betreffend
umzusetzen/abzustimmen:
- Ausrüstung
der Fahrzeughalle mit einer Abgasabsauganlage 5.170,37 €
- Erneuerung
des defekten Heizgerätes /
Wasserschaden ca. 5.000,00 €
- Dachkastensanierung ca. 6.800,00 €
- Beseitigung
von Mängeln Blitzschutzsystem ca. 3.000,00 €
Die erste Maßnahme
betrifft entsprechend Vereinbarung ausschließlich die Nutzung als
Feuerwehrgerätehaus, ist für die Nutzung der Fahrzeughalle und den
Gesundheitsschutz unerlässlich und wird daher komplett vom Amt Barnim-
Oderbruch übernommen.
Die übrigen
Maßnahmen sind nicht in der Nutzung als Feuerwehrgerätehaus begründet und daher
von der Gemeinde Bliesdorf als Eigentümerin zu übernehmen. Der Austausch des
Heizgerätes muss unbedingt vor der nächsten Heizperiode 2021 erfolgen.
Die
Dachkastensanierung und Beseitigung der Mängel am Blitzschutz kann später
erfolgen und sollte in den Haushalt der Gemeinde Bliesdorf innerhalb der
nächsten zwei Jahre aufgenommen werden.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Ja |
Anlagen:
Vereinarung vom 01.03.2011