Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Neutrebbin beschließt:
1.
Die
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in
den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage) beschlossen.
2. Die Öffentlichkeit sowie die
Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Privatpersonen, die im
Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das
Ergebnis der Abwägung zu informieren.
3.
Die 2.
Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Neutrebbin, für
den Ortsteil Neutrebbin, wird in der vorliegenden Fassung, mit Stand: Juni
2021, als Satzung beschlossen.
Die Begründung und die Planzeichnung werden
gebilligt.
4. Die 2. Änderung der Klarstellungs- und
Ergänzungssatzung für den Ortsteil Neutrebbin, der Gemeinde Neutrebbin, ist
auszufertigen.
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Elke
Bundrock
Sachverhalt und Begründung:
Mit
Beschluss vom 28.01.2021 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin den
Entwurf der 2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Neutrebbin befürwortet und
die öffentliche Auslegung beschlossen.
Die
Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden wurden
durchgeführt.
Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen
ist in der als Anlage beigefügten Abwägungstabellen aufgeführt. Die
Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen
Empfehlungen in den Abwägungstabellen behandelt werden.
Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen,
die eine Stellungnahme abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten.
Anmerkung
zu den Abwägungsunterlagen
Der vorgesehene Abstimmungsmodus einer
Blockabstimmung stellt nach den vorliegenden Erkenntnissen eine zulässige
Möglichkeit dar. Eine Beschlussfassung über jede einzelne Stellungnahme ist
nicht notwendig. Weder landes- noch bundesrechtliche Regelungen schreiben dies
vor.
Nach Bundesrecht ist zwischen dem
Aufstellungsbeschluss und dem Satzungsbeschluss für das Zustandekommen des
Bebauungsplans kein weiterer Beschluss der Gemeinde erforderlich (BVerwG, Urt.
V. 25.11.1999). Die Gemeinde hat es in der "Hand", welchen
Abwägungsmodus sie wählt.
Die Unterlagen sind so aufgearbeitet worden,
dass eine Blockabstimmung erfolgen kann. Vor der Durchführung der konkreten
Abstimmung kann über ggf. strittige Punkte des jeweiligen Abwägungsvorschlages
diskutiert.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Ja |
Anlagen:
Tabellarische Übersicht zu den Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange und der Privatpersonen
2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Neutrebbin, der Gemeinde Neutrebbin