Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bliesdorf beschließt:
1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den
jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage 1)
beschlossen.
2. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
3. Die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Metzdorf II (ehemalige Schweineanlage Metzdorf)“ der Gemeinde Bliesdorf wird in der vorliegenden Fassung vom Juni 2021 gemäß §§ 10 Abs. 1 BauGB im Vernehmen mit § 12 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Juni 2021 gebilligt.
4. Die Satzung über die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Metzdorf II (ehemalige Schweineanlage Metzdorf)“ ist ortsüblich bekannt zu machen. Die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist mit der Begründung und der umfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Elke
Bundrock
Sachverhalt und Begründung:
Mit Beschluss vom 25.02.2019 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Bliesdorf die Einleitung der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Metzdorf II (ehemalige Schweineanlage Metzdorf)“ beschlossen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. Behördenbeteiligung wurde durchgeführt.
Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen ist in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabellen aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den Abwägungstabellen behandelt werden.
Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach lnkrafttreten des Bebauungsplans erfolgen bzw. ermöglicht werden. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Plans mit einer Stellungnahme der Gemeinde vorzulegen.
Die Satzung über die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Metzdorf II (ehemalige Schweineanlage Metzdorf)“ ist ortsüblich bekannt zu machen. Die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist mit der Begründung und der umfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.
Anmerkung zu den Abwägungsunterlagen
Der vorgesehene Abstimmungsmodus einer Blockabstimmung stellt nach den vorliegenden Erkenntnissen eine zulässige Möglichkeit dar. Eine Beschlussfassung über jede einzelne Stellungnahme ist nicht notwendig. Weder Iandes- noch bundesrechtliche Regelungen schreiben dies vor.
Nach Bundesrecht ist zwischen dem Aufstellungsbeschluss und dem Satzungsbeschluss für das Zustandekommen des Bebauungsplans kein weiterer Beschluss der Gemeinde erforderlich (BVerwG, Urt. V. 25.11.1999). Die Gemeinde hat es in der "Hand", welchen Abwägungsmodus sie wählt.
Die Unterlagen sind so aufgearbeitet worden, dass eine Blockabstimmung erfolgen kann. Vor der Durchführung der konkreten Abstimmung kann über ggf. strittige Punkte des jeweiligen Abwägungsvorschlages diskutiert werden
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen:
Anlage 1: Abwägungstabelle zu den eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Metzdorf II (ehemalige Schweineanlage Metzdorf)“ der Gemeinde Bliesdorf,
Bearbeitungsstand Juni 2021
Anlage 2: Satzung 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Metzdorf II (ehemalige Schweineanlage Metzdorf)“ der Gemeinde Bliesdorf einschließlich Planzeichnung, Vorhaben und Erschließungsplan und der Begründung in der Fassung vom Juni 2021