Betreff
Beratung und Beschlussfassung zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Erwerb und Betrieb eines Rüstwagens für die Freiwilligen Feuerwehren
Vorlage
S-BOA/879/21-AA
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Amtsausschuss Barnim- Oderbruch beschließt, sich an der gemeinschaftlichen Beschaffung eines Rüstwagens mit den Städten Bad Freienwalde und Wriezen, dem Amt Falkenberg- Höhe und dem Landkreis Märkisch- Oderland zu beteiligen. Der Amtsdirektor wird zu Unterzeichnung der öffentlich- rechtlichen Vereinbarung ermächtigt. Im Haushalt 2023 sind 50.000,00 € als Eigenanteil für die geförderte Beschaffung einzustellen.

Produkt:                              12600 Brandschutz

Kostenträger:                   1260001 Freiwillige Feuerwehr

Einreicher:                          Helge Suhr, überarbeitet von Frau Wilke (SB FF)

 

Sachverhalt und Begründung:

Mit Beschluss des aktuellen Gefahrenabwehrbedarfsplanes (GAP) wurde die Notwendigkeit einer engeren Zusammenarbeit der Brandschutzträger im Mittelbereich Bad Freienwalde vereinbart. Insbesondere das Einsatzgeschehen im Bereich der technischen Hilfeleistung stellt die Träger und Einsatzkräfte vor immer vielfältigere Herausforderungen und Einsatzlagen, welche nur mit entsprechend spezieller technischer Ausstattung zu bewältigen sind.

 

Insbesondere sollte die Beschaffung eines Rüstwagens erfolgen. Es handelt sich um ein Fahrzeug mit einer Beladung, die auf Hilfeleistungen mit Personenbergung (Verkehrsunfällen, Unfälle im Gebäudebereich) und bei Unwetterereignissen ausgerichtet ist.

 

Aus finanziellen und einsatztaktischen Gründen ist es sinnvoll, dieses Fahrzeug zentral im Mittelbereich zu beschaffen. Unter dieser Voraussetzung ist auch die Nutzung einer Förderung durch das Land Brandenburg möglich.

Die Stadt Bad Freienwalde als Mittelzentrum hat sich bereit erklärt, die Vergabe/ Mittelbeantragung und Integration in die vorhandenen Strukturen der Feuerwehr (Stellplatz, Sicherstellung Besatzung etc.) zu übernehmen.

 

Die Alarm- und Ausrückeordnungen der Stadt Wriezen, der Ämter Falkenberg- Höhe und Barnim-Oderbruch werden nach Indienststellung entsprechend angepasst, so dass bei zutreffenden Schadenslagen ein überörtlicher Einsatz erfolgt.

 

Die Kosten der Beschaffung werden in Bezug auf den zu erbringenden Eigenanteil gleichmäßig unter den Städten Bad Freienwalde und Wriezen, dem Amt Falkenberg- Höhe, dem Amt Barnim- Oderbruch und dem Landkreis Märkisch-Oderland aufgeteilt, der Anteil beträgt je beteiligter Gebietskörperschaft 50.000 €.

Die Beschaffung soll 2023 stattfinden.

 

Die Bewirtschaftung und Instandhaltung des Fahrzeuges übernimmt die Stadt Bad Freienwalde. Die Beschaffung und der Betrieb des Rüstwagens werden über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geregelt. Die Beschaffung kommt nur zu Stande, wenn sie von allen Beteiligten unterzeichnet wird. 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         ja

 

Anlagen: Öffentlich- rechtliche Vereinbarung zur Beschaffung eines Rüstwagens