Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021/2022 der Gemeinde Bliesdorf
Vorlage
S-HAFI/730/21-Bl
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bliesdorf beschließt gemäß § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom
18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr.19], I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GVBl.I/21, [Nr.21]
, die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit anliegendem Teilnachtragshaushaltplan zum Produkt 55100 (Parkanlagen, Öffentliche Grünflächen) und zum Produkt 51100 (Entwicklungskonzepte) für das Haushaltsjahr 2021/2022.

 

Produkt:              Gesamthaushalt

Einreicher:         Duwe

 

Sachverhalt und Begründung:

Die Gemeindevertretung Bliesdorf beschloss am 23.11.2020 die Haushaltssatzung für die Jahre 2021/2022.

 

Mit Beschluss vom 03.05.2021 beschloss die Gemeindevertretung Bliesdorf einstimmig, sich an der gemeinsamen Bewerbung zur Ausrichtung der Landesgartenschau 2026 zu beteiligen. Im Mai wurde die auf Grundlage der Landschaftsparks in Bad Freienwalde, Kunersdorf (Bliesdorf), Trebnitz (Müncheberg) und Neuhardenberg erstellte erste Bewerbung im Landwirtschaftsministerium abgegeben. Das zuständige Ministerium hatte zwischenzeitlich mitgeteilt, dass insgesamt drei Bewerbungen (darunter der Verbund von Landschaftsparks aus dem Landkreis MOL) eine Bewerbungsrunde weiter sind. Die Teilnehmer aus dem Landkreis MOL sind nun gehalten, bis zum März 2022 die weiteren Voraussetzungen einer angemessenen Gartenschau nachzuweisen. Hierfür ist die Erstellung einer städtebaulichen Zielkonzeption (Einbeziehung Naturschutzbehörde / Denkmalschutzbehörde) mit geschätzten Kosten von rund 50.000 Euro und einer eventuellen Förderung von 37.500 Euro für das Jahr 2021 sinnvoll und einzuplanen. Darüber hinaus sollten die vorhandenen Bauleitplanungen überprüft und ggf. angepasst werden, um dann kurzfristig alle erdenklichen Maßgaben einer Gartenschau angehen zu können. Überlegt wurden die Schaffung von Bauplanungsrecht für einen Aussichtsturm (eventuell Umnutzung des Trafoturms), die Errichtung eines Parkcafés (eventuell Anbau an Gemeindehaus), die Bauleitplanung für Parkplätze, Spielplätze, Radwege usw.. Für das Jahr 2022 sollten insofern für die Planungskosten weitere 100.000 Euro bereitgestellt werden.

 

Allerdings liegen die Wertgrenzen für eine Ausgabe ohne Änderung des Haushaltsplans bei 100.000 €. Diese Grenze wird 2022 überschritten. Voraussetzung für eine entsprechende Ausgabeermächtigung ist also die Änderung der Haushaltssatzung in Gestalt einer Nachtragshaushaltssatzung.

 

Weiterhin wurde in die Nachtragshaushaltssatzung dringend benötigtes Personal für die Grünflächenpflege eingearbeitet. Ein neuer Gemeindearbeiter mit 30 Std/Wo. wird ab 10/2021 eingestellt.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Ja

 

Anlagen: - 1. Nachtragshaushaltssatzung mit anliegendem Teilnachtragshaushaltsplan

                  (Produkt 51100 und 55100)