Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bliesdorf beschließt gemäß § 68 der
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom
18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr.19], I S. 286), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GVBl.I/21, [Nr.21], die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit
anliegendem Teilnachtragshaushaltplan zum Produkt 55100 (Parkanlagen,
Öffentliche Grünflächen) und zum Produkt 51100 (Entwicklungskonzepte) für das
Haushaltsjahr 2021/2022.
Produkt: Gesamthaushalt
Einreicher: Duwe
Sachverhalt und Begründung:
Die Gemeindevertretung Bliesdorf beschloss am 23.11.2020 die
Haushaltssatzung für die Jahre 2021/2022.
Mit Beschluss vom 03.05.2021 beschloss die Gemeindevertretung Bliesdorf
einstimmig, sich an der gemeinsamen Bewerbung zur Ausrichtung der
Landesgartenschau 2026 zu beteiligen. Im Mai wurde die auf Grundlage der
Landschaftsparks in Bad Freienwalde, Kunersdorf (Bliesdorf), Trebnitz
(Müncheberg) und Neuhardenberg erstellte erste Bewerbung im
Landwirtschaftsministerium abgegeben. Das zuständige Ministerium hatte
zwischenzeitlich mitgeteilt, dass insgesamt drei Bewerbungen (darunter der
Verbund von Landschaftsparks aus dem Landkreis MOL) eine Bewerbungsrunde weiter
sind. Die Teilnehmer aus dem Landkreis MOL sind nun gehalten, bis zum März 2022
die weiteren Voraussetzungen einer angemessenen Gartenschau nachzuweisen.
Hierfür ist die Erstellung einer städtebaulichen Zielkonzeption (Einbeziehung
Naturschutzbehörde / Denkmalschutzbehörde) mit geschätzten Kosten von rund
50.000 Euro und einer eventuellen Förderung von 37.500 Euro für das Jahr 2021
sinnvoll und einzuplanen. Darüber hinaus sollten die vorhandenen
Bauleitplanungen überprüft und ggf. angepasst werden, um dann kurzfristig alle erdenklichen
Maßgaben einer Gartenschau angehen zu können. Überlegt wurden die Schaffung von
Bauplanungsrecht für einen Aussichtsturm (eventuell Umnutzung des Trafoturms),
die Errichtung eines Parkcafés (eventuell Anbau an Gemeindehaus), die
Bauleitplanung für Parkplätze, Spielplätze, Radwege usw.. Für das Jahr 2022
sollten insofern für die Planungskosten weitere 100.000 Euro bereitgestellt
werden.
Allerdings liegen die Wertgrenzen für eine Ausgabe ohne Änderung des
Haushaltsplans bei 100.000 €. Diese Grenze wird 2022 überschritten.
Voraussetzung für eine entsprechende Ausgabeermächtigung ist also die Änderung
der Haushaltssatzung in Gestalt einer Nachtragshaushaltssatzung.
Weiterhin wurde in die Nachtragshaushaltssatzung dringend benötigtes
Personal für die Grünflächenpflege eingearbeitet. Ein neuer Gemeindearbeiter
mit 30 Std/Wo. wird ab 10/2021 eingestellt.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Ja |
Anlagen: - 1.
Nachtragshaushaltssatzung mit anliegendem Teilnachtragshaushaltsplan
(Produkt 51100 und 55100)