Beschlussempfehlung:
Der Amtsausschuss des Amtes Barnim-Oderbruch beschließt gemäß § 68 der
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom
18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr.19], I S. 286), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GVBl.I/21, [Nr.21], die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit anliegendem
Teilnachtragshaushaltsplan zu den Produkten 11101 (Innere Verwaltung), 12200
(Allgemeine Ordnungsaufgaben), 12601 (Feuerwehrhäuser) und 52100 (Bau- und
Grundstücksordnung) für das Haushaltsjahr 2021.
Einreicher: Karsten Birkholz
Sylvia Borkert
Produkt: Gesamthaushalt
Sachverhalt und Begründung:
Gemäß § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom
18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr.19], I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel
1 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GVBl.I/21, [Nr.21], ist die
Nachtragshaushaltssatzung mit anliegendem Nachtragsplan für das Haushaltsjahr
2021 in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.
Ein Nachtragshaushaltsplan für das Amt Barnim-Oderbruch wird aufgrund verschiedener Faktoren notwendig.
Zurückliegend hatte der Amtsausschuss entschieden, im Haushaltsplan für
das Jahr 2021 die Planungskosten für Feuerwehrgerätehäuser mit einem Betrag in
Höhe von 60.000 Euro zu berücksichtigen. Später wurde die Mittelnutzung
insofern konkretisiert, dass 20.000 Euro für das Bauplanungsrecht für den
Standort Sternebeck sowie je 20.000 Euro für Alttrebbin (Anbau) und
Neulietzegöricke (zweistufiger Umbau, Dachgeschossnutzung) eingeplant werden
sollten. Die Bauverwaltung hat die Planungsleistungen für Alttrebbin und
Neulietzegöricke zwischenzeitlich ausgeschrieben und entsprechende Angebote
eingeholt. Der einzige Anbieter unterstellt erhebliche Preissteigerungen am
Bau, weshalb auch die Planungskosten steigen. Dementsprechend werden für
Alttrebbin Planungskosten in Höhe von 97.700 Euro aufgerufen. Für
Neulietzegöricke wären es 113.400 Euro. Anzumerken ist, dass die Angebote auch
die Nebenleistungen umfassen, z. B. die Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausstattung,
Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Brandschutz, Baugrund usw..
Weiterhin wurde in die Nachtragshaushaltssatzung dringend benötigtes
Personal für den Bereich Bau- und Ordnungsamt und den Bereich IT eingearbeitet.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Ja |
Anlagen: -
1. Nachtragshaushaltssatzung mit anliegendem Teilnachtragshaushaltsplan
(Produkt 11101, 12200, 12601 und 52100)