Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 des Amtes Barnim-Oderbruch
Vorlage
S-HAFI/734/21-AA
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Amtsausschuss des Amtes Barnim-Oderbruch beschließt gemäß § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom
18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr.19], I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GVBl.I/21, [Nr.21]
, die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit anliegendem Teilnachtragshaushaltsplan zu den Produkten 11101 (Innere Verwaltung), 12200 (Allgemeine Ordnungsaufgaben), 12601 (Feuerwehrhäuser) und 52100 (Bau- und Grundstücksordnung) für das Haushaltsjahr 2021.

 

Einreicher: Karsten Birkholz

         Sylvia Borkert

 

Produkt: Gesamthaushalt

 

Sachverhalt und Begründung:

Gemäß § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom
18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr.19], I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GVBl.I/21, [Nr.21]
, ist die Nachtragshaushaltssatzung mit anliegendem Nachtragsplan für das Haushaltsjahr 2021 in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

Ein Nachtragshaushaltsplan für das Amt Barnim-Oderbruch wird aufgrund verschiedener Faktoren notwendig.

 

Zurückliegend hatte der Amtsausschuss entschieden, im Haushaltsplan für das Jahr 2021 die Planungskosten für Feuerwehrgerätehäuser mit einem Betrag in Höhe von 60.000 Euro zu berücksichtigen. Später wurde die Mittelnutzung insofern konkretisiert, dass 20.000 Euro für das Bauplanungsrecht für den Standort Sternebeck sowie je 20.000 Euro für Alttrebbin (Anbau) und Neulietzegöricke (zweistufiger Umbau, Dachgeschossnutzung) eingeplant werden sollten. Die Bauverwaltung hat die Planungsleistungen für Alttrebbin und Neulietzegöricke zwischenzeitlich ausgeschrieben und entsprechende Angebote eingeholt. Der einzige Anbieter unterstellt erhebliche Preissteigerungen am Bau, weshalb auch die Planungskosten steigen. Dementsprechend werden für Alttrebbin Planungskosten in Höhe von 97.700 Euro aufgerufen. Für Neulietzegöricke wären es 113.400 Euro. Anzumerken ist, dass die Angebote auch die Nebenleistungen umfassen, z. B. die Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausstattung, Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Brandschutz, Baugrund usw..

 

Weiterhin wurde in die Nachtragshaushaltssatzung dringend benötigtes Personal für den Bereich Bau- und Ordnungsamt und den Bereich IT eingearbeitet.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Ja

 

Anlagen: - 1. Nachtragshaushaltssatzung mit anliegendem Teilnachtragshaushaltsplan

                   (Produkt 11101, 12200, 12601 und 52100)