Betreff
Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der 4. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Prötzel, der Gemeinde Prötzel und deren öffentliche Auslegung
Vorlage
S-BOA/889/21-Pr
Art
Sitzungsvorlage

 

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung Prötzel beschließt:

 

1.      Der Entwurf der 4. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Prötzel für den Ortsteil Prötzel wird in der vorliegenden Fassung vom September 2021 beschlossen. Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf der 4. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Prötzel für den Ortsteil Prötzel mit der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Entwurf der 4. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Prötzel für den Ortsteil Prötzel unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

  1. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

 

Produkt:              Entwicklungskonzepte

Einreicher:         Elke Bundrock

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit Datum vom  02.08.2021 befürwortete die Gemeindevertretung die 4. Änderung der Satzung für den Ortsteil Prötzel.

 

Der 4. Entwurf der Satzung liegt vor und ist in der Anlage beigefügt.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf der Satzung öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Entwurf der Außenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwände geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB holt die Gemeinde die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf ein, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen: Entwurf der 4. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Prötzel, Ortsteil Prötzel