Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 der Gemeinde Neutrebbin
Vorlage
S-HAFI/743/21-Nt
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin beschließt gemäß § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom
18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr.19], I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GVBl.I/21, [Nr.21]
, die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit anliegendem Teilnachtragshaushaltplan zum Produkt 11103 (Allgemeines Grundvermögen), Produkt 11105 (Sonstige allgemeine Verwaltung Gemeinden), Produkt 54100 (Gemeindestraßen) und Produkt 61100 (Erhebung von Steuern und Abgaben) für das Haushaltsjahr 2021.

 

 

Produkt:              Gesamthaushalt

Einreicher:         Duwe

 

Gemäß § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GVBl.I/21, [Nr.21], ist die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit anliegendem Teilnachtragshaushaltplan zum Produkt 11103 (Allgemeines Grundvermögen), Produkt 11105 (Sonstige allgemeine Verwaltung Gemeinden), Produkt 54100 (Gemeindestraßen) und Produkt 61100 (Erhebung von Steuern und Abgaben) für das Haushaltsjahr 2021 in öffentlicher Sitzung zu beraten und beschließen.

 

Ein Nachtragshaushaltsplan für die Gemeinde Neutrebbin wird aufgrund der Beantragung der Fördermittel für die Investition “Holzbackofen (inkl. Sanitäreinrichtung u. Sitzgelegenheit)” notwendig.

 

Weiterhin wurde in die Nachtragshaushaltssatzung benötigtes Personal für den Bereich Gemeindehäuser (Hausmeister) eingearbeitet. Die Investition Gehwegbau und Straßenbeleuchtungsbau Grube wurde nach 2022 bzw. 2023 verschoben. Der APL-Beschluss GV Ntr/20210527/Ö16 (Planung OV Alttrebbin-Altbarnim) wurde eingearbeitet, sowie die aktuelle Kreisumlage (siehe Änderungstabelle).

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Ja        

 

Anlagen: - 1. Nachtragshaushaltssatzung mit anliegendem Teilnachtragshaushaltsplan

                  (Produkt 11103, 11105, 54100 und 61100)