Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung Neutrebbin beschließt die
Errichtung eines Holzbackofens mit überdachtem Sitzplatz, öffentlicher,
barrierefreier Toilettenanlage, Pflasterflächen und Pflanzungen auf dem
Flurstück 327, Flur 1 Gemarkung Neutrebbin. Die Deckung der maximalen
Projektgesamtkosten von 170.000 € erfolgt über den Nachtragshaushalt 2021. Die
Umsetzung erfolgt nur, wenn 75 % Fördermittel eingeworben werden können. Das
Amt Barnim-Oderbruch wird beauftragt, die erforderlichen Planungsleistungen für
eine Baugenehmigung auszuschreiben und zu beauftragen sowie einen
Fördermittelantrag zu stellen.
Die Gemeinde Neutrebbin verpflichtet sich, die
Folgekosten der Anlage zu tragen.
Produkt: Liegenschaften,
bebaut
Einreicher: Helge
Suhr
Sachverhalt und Begründung:
Die Gemeinde
Neutrebbin beabsichtigt, das Bürgerzentrum bestehend aus Gemeindezentrum,
Mehrgenerationenspielplatz, Parkanlage und Festplatz weiter auszubauen. Es
sollen ein Holzbackofen mit überdachtem Sitzplatz und öffentlicher,
barrierefreier Toilettenanlage, Pflasterflächen und Pflanzungen entstehen. In
Frage kommt als Standort das Flurstück 327 Flur 1 Gemarkung Neutrebbin, welches
teilweise mit dem ehemaligen Feuerwehrgerätehaus bebaut ist. Die künftige
Nutzung ist Verantwortlichen zu übertragen (Verein, Interessengemeinschaft …).
Es ist mit Gesamtherstellungskosten für Bau und Planung von maximal 170.000 €
zu rechnen. Dafür sind Fördermittel zu beantragen, nach Möglichkeit zum
Fördersatz von 75 %, daraus ergäbe sich eine Zuwendung von 127.500 €.
Fördermittel werden nur gewährt, wenn sich die Gemeinde zur Tragung der
Folgekosten (Pflege, Instandhaltung, Energiekosten) verpflichtet.
Die
Herstellung der baulichen Anlagen ist baugenehmigungspflichtig. Es sind die
erforderlichen Planungsleistungen öffentlich auszuschreiben und zu beauftragen.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Ja |
Anlagen:
Lageplan mit möglicher Anordnung der Anlagen
Liste Projektbestandteile