Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Gemeinde Neutrebbin "Biomethananlage Wuschewier"
Vorlage
S-BOA/896/21-Nt
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung Neutrebbin beschließt:

1.   Dem Antrag der DSB Bioenergie Oderbruch GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 BauGB stimmt die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin zu und beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Gemeinde Neutrebbin „Biomethananlage Wuschewier". Der räumliche Geltungsbereich mit einer Fläche von 1,33 ha umfasst die Gesamtfläche des Flurstücks 68 der Flur 4, Gemarkung Wuschewier.

2.   Ziel des o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Biomethananlage" das der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien dient gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Anlage zur Biogasproduktion und -Aufbereitung sowie einer Biomethaneinspeiseanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz zu sichern.

3.   Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.

4.   Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).

 

Produkt:              Entwicklungskonzepte

Einreicher:         Elke Bundrock

 

Sachverhalt und Begründung:

Mit Antrag vom 24.06.2021 hat die DSB Bioenergie Oderbruch GmbH (nachfolgend Vorhabenträger) bei der Gemeinde Neutrebbin gemäß § 12 Abs. 2 BauGB beantragt, ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans einzuleiten.

Der Vorhabenträger beabsichtigt für den in der Anlage 1 dargestellten Planungsraum mit einer Gesamtgröße von ca. 1,33 ha die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Biogasproduktion und -Aufbereitung sowie einer Biomethaneinspeiseanlage.

Der Standort befindet sich am Horst 15 in 15320 Neutrebbin OT Horst, Gemarkung Wuschewier, Flur 4, Flurstück 68.

Die auf dem Flurstück 68 befindliche Biogasanlage ist derzeit stillgelegt. Sie soll in eine Biomethananlage mit einer Leistung von 500 Nm³/h Biomethan umgebaut werden. Das erzeugte Biogas wird zu Erdgasqualität aufbereitet und in das Gasnetz der EWE Netz GmbH eingespeist.

Das ursprüngliche Konzept der Verwertung von nachwachsenden Rohstoffen und die Erzeugung von Wärme und Strom durch ein BHKW kann aus wirtschaftlichen Aspekten nicht mehr betrieben werden. Es ist geplant, die bestehende Substanz derart umzuändern, dass auf dem gleichen Gelände bis zu 500 Nm³/h Biomethan produziert werden können. Als Substrate werden ausschließlich landwirtschaftliche Reststoffe und Wirtschaftsdünger eingesetzt werden. Durch die Verwertung von Wirtschaftsdünger und Reststoffen, wird das Ziel der CO2 – Minderung erfüllt, und damit einer nachhaltigen Energieerzeugung entsprochen.  Das erzeugte Biomethan wird in das Erdgasnetz der EWE Netz GmbH eingespeist.

Auf diesem Weg soll eine neu konzipierte Biogasanlage entstehen, welche den aktuellen marktwirtschaftlichen Bedingungen angepasst ist und der REDII-Direktive der Europäischen Union entspricht. Der vorhandene Anlagenbestand wird in das neue Konzept integriert.

Eine Neubelebung des Standortes mit einem zukunftssicheren Energieerzeugungskonzept hat langfristig nachhaltige Erfolgschancen. Auf Basis der aktuellen Klimaschutzgesetze wird durch dieses Biomethan ein Kraftstoff (Bio-LNG) erzeugt, der im Transportsektor eingesetzt wird und eine erhebliche Reduzierung der Schadstoffemissionen im LKW-Verkehr bewirkt.

Durch die Inbetriebnahme der Anlage nach dem beschriebenen neuen Konzept werden am Standort 3-4 neue Arbeitsplätze entstehen. Das Gesamtinvestitionsvolumen richtet sich nach der abschließenden Auslegung, wird aber jenseits der 10 Mio. Euro liegen. Erfahrungsgemäß werden erhebliche Aufträge auch an die örtliche Wirtschaft bei der Errichtung und im späteren Betrieb erteilt.

Die Gemeinde Neutrebbin stimmt diesem Antrag des Vorhabenträgers zu. Der Vorhabenträger verpflichtet sich im Rahmen einer Kostenübernahmeerklärung zur Übernahme sämtlicher Planungskosten sowie zur Vorlage und Abstimmung eines Vorhaben- und Erschließungsplans mit der Gemeinde gemäß § 12 Abs. 1 BauGB. Zugleich wird der Abschluss eines Durchführungsvertrages nach § 12 Abs. 1 BauGB vorbereitet. Negative finanzielle Auswirkungen sind für die Gemeinde damit nicht verbunden.

Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des BauGB durch die Verwaltung durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls durch die Verwaltung oder einen bevollmächtigten Dritten beteiligt.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Neutrebbin stellt den Geltungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft dar. Im Sinne des gesetzlich geregelten Entwicklungsgebotes wird auf das Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Änderung des Flächennutzungsplans verwiesen.

Der Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

Rechtliche Grundlage:

§ 2 Abs. 1 BauGB - Aufstellungsbeschluss

§ 2 Abs. 2 BauGB - Abstimmung mit Nachbargemeinden

§ 3 Abs. 1 BauGB - frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 4 Abs. 1 BauGB - frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen: Übersichtskarte zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Biomethananlage Wuschewier” der Gemeinde Neutrebbin, Ortsteil Neutrebbin