Beschlussempfehlung:
- Die Gemeindevertretung Neulewin hebt den
Beschluss
GV Nlw/20210901/Ö13 auf.
- Die Gemeindevertretung Neulewin beschließt
zur Deckung der Investition 31/2021/03 Gehwegbau Neulietzegöricke 4-11
sämtliche zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Kostenträger
Gemeindestraßen 5410001 Sachkonto 522111 heranzuzuziehen.
Produkt: 54100
Gemeindestraßen
Einreicher: Helge
Suhr
Sachverhalt und Begründung:
Für das
Haushaltsjahr 2021 sind folgende Haushaltsansätze für Straßenbauarbeiten
geplant:
- Gehweg
Neulietzegöricke 4-11, Investition 31/2021/03 50.000 €
- Asphaltdecke
„Schmarre“ (KT 5410001, SK 522111) 35.000
€
- Laufende
Unterhaltung (KT 5410001, SK 522111) 15.000
€
Summe: 100.000
€
Die Ausschreibung
der Bauleistungen Gehweg Neulietzegöricke 4-11 ergab als günstigstes
Ausschreibungsergebnis 83.186,95 €. Die Umsetzung ist daher allein aus den
geplanten Mitteln der Investition nicht möglich. Aus haushaltsrechtlichen
Gründen dürfen zur Deckung des Mehrbedarfs einer Investition (Finanzhaushalt)
Mittel aus dem Ergebnishaushalt herangezogen werden. In umgekehrter Richtung
ist dies nicht zulässig.
Um daher die
Investition sicher umsetzen zu können, ist daher zu beschließen, Mittel aus dem
Ergebnishaushalt in den Finanzhaushalt zu überführen.
Die Maßnahme
Asphaltdecke Schmarre ist nach 2022 zu verschieben und über einen
Nachtragshaushalt zu finanzieren. Erste Markterkundungen ergaben, dass für eine
dauerhafte Lösung angesichts der erheblichen Baupreissteigerungen 90.000 €
aufzubringen sind.
Die Gemeindevertretung hatte am 01.09.2021 den Beschluss abgelehnt. Dies geschah aufgrund eines Irrtums und Missverständnissen innerhalb der Kommunikation mit der Amtsverwaltung. Gemäß aktueller Absprachen ist dieser ablehnende Beschluss aufzuheben und neu zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |