Betreff
Beratung und Beschlussfassung zu Mehrkosten bei Straßenbaumaßnahmen
Vorlage
S-BOA/898/21-Nl
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

  1. Die Gemeindevertretung Neulewin hebt den Beschluss

GV Nlw/20210901/Ö13 auf.

  1. Die Gemeindevertretung Neulewin beschließt zur Deckung der Investition 31/2021/03 Gehwegbau Neulietzegöricke 4-11 sämtliche zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Kostenträger Gemeindestraßen 5410001 Sachkonto 522111 heranzuzuziehen.

 

Produkt:              54100 Gemeindestraßen

Einreicher:         Helge Suhr

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Für das Haushaltsjahr 2021 sind folgende Haushaltsansätze für Straßenbauarbeiten geplant:

 

  1. Gehweg Neulietzegöricke 4-11, Investition 31/2021/03                 50.000 €
  2. Asphaltdecke „Schmarre“ (KT 5410001, SK 522111)                         35.000 €
  3. Laufende Unterhaltung (KT 5410001, SK 522111)                                             15.000 €

Summe:                                                                                                                            100.000 €

 

Die Ausschreibung der Bauleistungen Gehweg Neulietzegöricke 4-11 ergab als günstigstes Ausschreibungsergebnis 83.186,95 €. Die Umsetzung ist daher allein aus den geplanten Mitteln der Investition nicht möglich. Aus haushaltsrechtlichen Gründen dürfen zur Deckung des Mehrbedarfs einer Investition (Finanzhaushalt) Mittel aus dem Ergebnishaushalt herangezogen werden. In umgekehrter Richtung ist dies nicht zulässig.

Um daher die Investition sicher umsetzen zu können, ist daher zu beschließen, Mittel aus dem Ergebnishaushalt in den Finanzhaushalt zu überführen.

Die Maßnahme Asphaltdecke Schmarre ist nach 2022 zu verschieben und über einen Nachtragshaushalt zu finanzieren. Erste Markterkundungen ergaben, dass für eine dauerhafte Lösung angesichts der erheblichen Baupreissteigerungen 90.000 € aufzubringen sind.

Die Gemeindevertretung hatte am 01.09.2021 den Beschluss abgelehnt. Dies geschah aufgrund eines Irrtums und Missverständnissen innerhalb der Kommunikation mit der Amtsverwaltung. Gemäß aktueller Absprachen ist dieser ablehnende Beschluss aufzuheben und neu zu fassen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein