Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin beschließt gemäß § 68 der
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom
18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr.19], I S. 286), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GVBl.I/21, [Nr.21], die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit
anliegendem Nachtragsplan für das Haushaltsjahr 2021/2022.
Produkt: Gesamthaushalt
Einreicher: Duwe
Gemäß § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GVBl.I/21, [Nr.21], ist die Nachtragshaushaltssatzung mit anliegendem Nachtragsplan für das Haushaltsjahr 2021/2022 in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.
Ein Nachtragshaushaltsplan für die Gemeinde Neulewin wird aufgrund der Straßenreparatur “Schmarre” (mit Asphaltdecke) notwendig. Im Zuge der Erarbeitug des Nachtrags wurden weitere Änderungen eingearbeitet (siehe Änderungstabelle).
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Ja |
Anlagen: - Nachtragshaushaltssatzung mit anliegendem Nachtragsplan 2021/2022