Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur 4. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Prötzel, Ortsteil Prötzel, Abwägung und Satzungsbeschluss
Vorlage
S-BOA/902/21-Pr
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Prötzel beschließt:

 

1.       Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage) beschlossen.

 

2.       Die Öffentlichkeit sowie die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Privatpersonen, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

 

3.       Die 4. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Prötzel, für den Ortsteil Prötzel, wird in der vorliegenden Fassung, mit Stand: November 2021, als Satzung beschlossen.

Die Begründung und die Planzeichnung werden gebilligt.

 

4.        Die 4. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Prötzel, der Gemeinde Prötzel, ist auszufertigen.

 

 

Produkt:              Entwicklungskonzepte

Einreicher:         Elke Bundrock

 

Sachverhalt und Begründung:

Mit Beschluss vom 20.09.2021 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Prötzel den Entwurf der 4. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung  für den Ortsteil Prötzel befürwortet und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden wurden durchgeführt.

 

Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen ist in der als Anlage beigefügten Abwägungstabellen aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den Abwägungstabellen behandelt werden.

Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten.

 

Anmerkung zu den Abwägungsunterlagen

Der vorgesehene Abstimmungsmodus einer Blockabstimmung stellt nach den vorliegenden Erkenntnissen eine zulässige Möglichkeit dar. Eine Beschlussfassung über jede einzelne Stellungnahme ist nicht notwendig. Weder landes- noch bundesrechtliche Regelungen schreiben dies vor.

Nach Bundesrecht ist zwischen dem Aufstellungsbeschluss und dem Satzungsbeschluss für das Zustandekommen des Bebauungsplans kein weiterer Beschluss der Gemeinde erforderlich (BVerwG, Urt. V. 25.11.1999). Die Gemeinde hat es in der "Hand", welchen Abwägungsmodus sie wählt.

 

Die Unterlagen sind so aufgearbeitet worden, dass eine Blockabstimmung erfolgen kann. Vor der Durchführung der konkreten Abstimmung kann über ggf. strittige Punkte des jeweiligen Abwägungsvorschlages diskutiert.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen:

  1. Abwägungstabelle zum Entwurf der 4. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Prötzel, der Gemeinde Prötzel
  2. Ausfertigung der 4 Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Prötzel, Ortsteil Prötzel, Stand: November 2021