Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Aufhebung der Winterdienstgebührensatzung
Vorlage
S-BOA/905/21-Bl
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung Bliesdorf beschließt die Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Winterdienst der öffentlichen Straßen der Gemeinde Bliesdorf  - Winterdienstgebührensatzung – vom 03.03.2014 zum 31.10.2022.

 

 

Produkt:              Gemeindestraßen

Einreicher:         Helge Suhr

 

Sachverhalt und Begründung:

Seit dem Winter 2014/2015 erhebt die Gemeinde Bliesdorf auf Grundlage der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Winterdienst der öffentlichen Straßen der Gemeinde Bliesdorf - Winterdienstgebührensatzung – vom 03.03.2014 Gebühren für den geleisteten Winterdienst in Höhe von 50 % der pro Wintersaison angefallenen Kosten.

Für den Winter 2017/2018 wurden beispielsweise somit rund 7.500 € erhoben und für den Winter 2019/2020 rund 7.000 €.

Die Erhebung von Winterdienstgebühren stößt bei den Einwohnern auf großen Widerwillen obgleich die Beträge sich zumeist nur zwischen 5,00 und 10,00 € pro Grundstück bewegen. Selbst Grundstücke an der Kappungsgrenze von 2.000 m² Größe bleiben meist unter 30,00 € pro Wintersaison. Dennoch gibt es jedes Jahr Widersprüche zu den Gebührenbescheiden. Als Begründung wird zumeist die schwache Ausprägung der Winter vorgebracht sowie die Empfindung, dass vor dem eigenen Grundstück nie Winterdienst durchgeführt wird. Auch sind die Grundstückseigentümer wesentlich sensibler bei der Beobachtung der Qualität des Winterdienstes seit dafür bezahlt werden

 muss. Angesichts der personellen Ausstattung der Gemeinde, zum Teil fehlenden Dienstleistungsunternehmen für die Ausführung und der Größe des Gemeindegebietes kann diesem Qualitätsanspruch oft nicht entsprochen werden.

Die Einführung der Winterdienstgebührensatzung erfolgte seinerzeit auf Druck der Kommunalaufsicht. Die Gemeinde befand sich im Haushaltssicherungskonzept und war gezwungen, alle möglichen Erträge zu generieren, um die Haushaltslage zu verbessern. Die allgemeine Finanzlage hat sich erheblich entspannt. Es besteht daher kein haushalterischer Zwang, an der Satzung festzuhalten. Vielmehr könnte ein positives Signal der Entlastung an die Grundstückseigentümer gesandt werden.

Zudem ist die Erhebung der Gebühren verwaltungstechnisch sehr unwirtschaftlich. Viele Bescheide liegen deutlich unterhalb von 5,00 € und rechtfertigen eigentlich die Erarbeitungs-, Druck- und Versandkosten nicht. Zudem wird in der Bauverwaltung erhebliche Arbeitszeit durch die unterjährige Pflege der Datenbank für die Bescheidempfänger, die Erstellung der Bescheide und die Widerspruchsbearbeitung gebunden. Diese Arbeitszeit könnte weitaus besser für die Bearbeitung von Fördermittelanträgen und die Abwicklung von baulichen Instandhaltungsmaßnahmen und Investitionen eingesetzt werden.

Die Aufhebung könnte zum 31.10.2022 erfolgen, um die in den Haushalten bis dahin geplante Erhebung der Winterdienstgebühren noch durchführen zu können. Für den Winter 2022/2023 würden dann keine Gebühren mehr erhoben.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein