Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung Bliesdorf beschließt die Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Winterdienst der öffentlichen Straßen der Gemeinde Bliesdorf - Winterdienstgebührensatzung – vom 03.03.2014 zum 31.10.2022.
Produkt: Gemeindestraßen
Einreicher: Helge
Suhr
Sachverhalt und Begründung:
Seit dem
Winter 2014/2015 erhebt die Gemeinde Bliesdorf auf Grundlage der Satzung über
die Erhebung von Gebühren für den Winterdienst der öffentlichen Straßen der
Gemeinde Bliesdorf - Winterdienstgebührensatzung – vom 03.03.2014 Gebühren für
den geleisteten Winterdienst in Höhe von 50 % der pro Wintersaison angefallenen
Kosten.
Für den
Winter 2017/2018 wurden beispielsweise somit rund 7.500 € erhoben und für den
Winter 2019/2020 rund 7.000 €.
Die Erhebung
von Winterdienstgebühren stößt bei den Einwohnern auf großen Widerwillen
obgleich die Beträge sich zumeist nur zwischen 5,00 und 10,00 € pro Grundstück
bewegen. Selbst Grundstücke an der Kappungsgrenze von 2.000 m² Größe bleiben
meist unter 30,00 € pro Wintersaison. Dennoch gibt es jedes Jahr Widersprüche
zu den Gebührenbescheiden. Als Begründung wird zumeist die schwache Ausprägung
der Winter vorgebracht sowie die Empfindung, dass vor dem eigenen Grundstück
nie Winterdienst durchgeführt wird. Auch sind die Grundstückseigentümer
wesentlich sensibler bei der Beobachtung der Qualität des Winterdienstes seit
dafür bezahlt werden
muss. Angesichts der personellen Ausstattung
der Gemeinde, zum Teil fehlenden Dienstleistungsunternehmen für die Ausführung
und der Größe des Gemeindegebietes kann diesem Qualitätsanspruch oft nicht
entsprochen werden.
Die
Einführung der Winterdienstgebührensatzung erfolgte seinerzeit auf Druck der
Kommunalaufsicht. Die Gemeinde befand sich im Haushaltssicherungskonzept und
war gezwungen, alle möglichen Erträge zu generieren, um die Haushaltslage zu
verbessern. Die allgemeine Finanzlage hat sich erheblich entspannt. Es besteht
daher kein haushalterischer Zwang, an der Satzung festzuhalten. Vielmehr könnte
ein positives Signal der Entlastung an die Grundstückseigentümer gesandt
werden.
Zudem ist die
Erhebung der Gebühren verwaltungstechnisch sehr unwirtschaftlich. Viele
Bescheide liegen deutlich unterhalb von 5,00 € und rechtfertigen eigentlich die
Erarbeitungs-, Druck- und Versandkosten nicht. Zudem wird in der Bauverwaltung
erhebliche Arbeitszeit durch die unterjährige Pflege der Datenbank für die
Bescheidempfänger, die Erstellung der Bescheide und die Widerspruchsbearbeitung
gebunden. Diese Arbeitszeit könnte weitaus besser für die Bearbeitung von
Fördermittelanträgen und die Abwicklung von baulichen Instandhaltungsmaßnahmen
und Investitionen eingesetzt werden.
Die Aufhebung
könnte zum 31.10.2022 erfolgen, um die in den Haushalten bis dahin geplante
Erhebung der Winterdienstgebühren noch durchführen zu können. Für den Winter
2022/2023 würden dann keine Gebühren mehr erhoben.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |