Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Biogasanlage Mädewitz" der Gemeinde Oderaue
Vorlage
S-BOA/907/21-Od
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung Oderaue beschließt:

 

  1. Die 1. Änderung des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Biogasanlage Mädewittz” erfolgt im Verfahren nach § 13 BauGB.
  2. Ziel der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans “Biogasanlage Mädewitz” ist die Änderung und Anpassung der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung.
  3. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
  4. Der Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).

 

 

Produkt:              Entwicklungskonzepte

Einreicher:         Elke Bundrock

 

Sachverhalt und Begründung:

Für die Errichtung der Biogasanlage im Ortsteil Mädewitz liegt ein rechtskräftiger vorhabenbezogener Bebauungsplan “Biogasanlage Mädewitz” vor.

In diesem Plan sind auch die Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen als Ersatz für den Bau der Anlage und der geplanten Zuwegung geregelt und festgesetzt.

Unteranderem ist festgelegt, dass durch den Vorhabenträger eine Entsiegelung der Betonflächen der ehemaligen Gärtnerei im Ortsteil Altreetz, incl. der Entsorgung des noch teilweise vorhandenen Gebäudes, erfolgen sollte.

Von Seiten der Gemeinde ist eine Änderung der Festsetzungen für die Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen geplant.

Aus diesem Grund muss die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan geändert werden.

Für diese Änderung ist ein Verfahren nach dem BauGB notwendig.

Es muss eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und eine öffentliche Auslegung der Entwürfe, sowie der abschließende Satzungsbeschluss zur 1. Änderung durchgeführt werden.

Die Finanzierung der Planänderung erfolgt durch den Vorhabenträger und der Gemeinde Oderaue.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen: