Beschlussempfehlung:
Die
Gemeindevertretung Oderaue beschließt:
- Die 1. Änderung des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Biogasanlage Mädewittz” erfolgt im Verfahren nach § 13 BauGB.
- Ziel der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans “Biogasanlage Mädewitz” ist die Änderung und Anpassung der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung.
- Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Elke
Bundrock
Sachverhalt und Begründung:
Für die Errichtung
der Biogasanlage im Ortsteil Mädewitz liegt ein rechtskräftiger
vorhabenbezogener Bebauungsplan “Biogasanlage Mädewitz” vor.
In diesem Plan
sind auch die Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen als Ersatz für den Bau der
Anlage und der geplanten Zuwegung geregelt und festgesetzt.
Unteranderem ist
festgelegt, dass durch den Vorhabenträger eine Entsiegelung der Betonflächen
der ehemaligen Gärtnerei im Ortsteil Altreetz, incl. der Entsorgung des noch
teilweise vorhandenen Gebäudes, erfolgen sollte.
Von Seiten der
Gemeinde ist eine Änderung der Festsetzungen für die Eingriffs- und
Ausgleichsmaßnahmen geplant.
Aus diesem Grund
muss die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan geändert werden.
Für diese Änderung
ist ein Verfahren nach dem BauGB notwendig.
Es muss eine
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und eine öffentliche Auslegung der
Entwürfe, sowie der abschließende Satzungsbeschluss zur 1. Änderung
durchgeführt werden.
Die Finanzierung
der Planänderung erfolgt durch den Vorhabenträger und der Gemeinde Oderaue.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen: