Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Widmung eines Teilabschnittes der Straße "Am Grünen Weg" für den öffentlichen Verkehr
Vorlage
S-BOA/908/21-Pr
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung Prötzel beschließt die Widmung der Straße „Am Grünen Weg“ zwischen dem westlichen Rand des Flurstückes 129, Flur 019, Gemarkung Prötzel (Anschrift: Siedlungsweg 15) und dem westlichen Rand des Flurstückes 130, Flur 019, Gemarkung Prötzel (Anschrift: Siedlungsweg 14) als Gemeindestraße gem. § 3 Abs. 4 BbgStrG für den öffentlichen Verkehr gem. § 6 Abs. 1 BbgStrG.

Der Amtsdirektor wird mit der öffentlichen Bekanntmachung der Allgemeinverfügung beauftragt.

 

Produkt:                              Gemeindestraßen

Einreicher:                         Helge Suhr

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Im Ortsteil Prötzel verläuft die Straße „Am Grünen Weg“ zwischen der Landesstraße L35 (Sternebecker Straße) und dem unbenannten Verbindungsweg zur Bundesstraße B168. Es handelt sich um eine gemeindeeigene Straße. Das Straßenflurstück 64, Flur 018 Gemarkung Prötzel steht im Eigentum der Gemeinde Prötzel. Die Gemeinde Prötzel ist der Straßenbaulastträger gem. § 9a Abs. 1 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG). Die Gemeinde Prötzel ist die Straßenbaubehörde gem. § 46 Abs. 2 c) BbgStrG.

Bei der Straße „Am Grünen Weg“ handelt es sich um eine Gemeindestraße gem. § 3 Abs. 4 BbgStrG, konkret um eine Ortsstraße gem. § 3 Abs. 4 Nr. 2 BbgStrG, da sie dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage dient.

Die Straße „Am Grünen Weg“ ist derzeit im Abschnitt zwischen der Einmündung zur L35 (östliches Ende) und dem westlichen Rand des Flurstückes 129, Flur 019, Gemarkung Prötzel (Anschrift: Siedlungsweg 15) für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Es besteht die Absicht, das Flurstück 130, Flur 019, Gemarkung Prötzel (Anschrift: Siedlungsweg 14) aus südlicher Richtung für den öffentlichen Verkehr zu erschließen, um eine spätere Bebaubarkeit rechtlich zu ermöglichen. Die Widmung der Straße „Am Grünen Weg“ soll daher bis an die westliche Grenze des Flurstückes 130, Flur 019, Gemarkung Prötzel verlängert werden. Die Verlängerung umfasst 45 m.

Die Gemeinde Prötzel ist als Straßenbaulastträger und Straßenbaubehörde gem. § 6 Abs. 2 BbgStrG für die Verfügung der Widmung allein zuständig.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen: Lageplan der zu widmenden Verkehrsfläche