Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung Prötzel beschließt die Widmung
der Straße „Am Grünen Weg“ zwischen dem westlichen Rand des Flurstückes 129,
Flur 019, Gemarkung Prötzel (Anschrift: Siedlungsweg 15) und dem westlichen
Rand des Flurstückes 130, Flur 019, Gemarkung Prötzel (Anschrift: Siedlungsweg
14) als Gemeindestraße gem. § 3 Abs. 4 BbgStrG für den öffentlichen Verkehr
gem. § 6 Abs. 1 BbgStrG.
Der Amtsdirektor wird mit der öffentlichen
Bekanntmachung der Allgemeinverfügung beauftragt.
Produkt: Gemeindestraßen
Einreicher: Helge
Suhr
Sachverhalt und Begründung:
Im Ortsteil
Prötzel verläuft die Straße „Am Grünen Weg“ zwischen der Landesstraße L35
(Sternebecker Straße) und dem unbenannten Verbindungsweg zur Bundesstraße B168.
Es handelt sich um eine gemeindeeigene Straße. Das Straßenflurstück 64, Flur
018 Gemarkung Prötzel steht im Eigentum der Gemeinde Prötzel. Die Gemeinde
Prötzel ist der Straßenbaulastträger gem. § 9a Abs. 1 Brandenburgisches
Straßengesetz (BbgStrG). Die Gemeinde Prötzel ist die Straßenbaubehörde gem. §
46 Abs. 2 c) BbgStrG.
Bei der
Straße „Am Grünen Weg“ handelt es sich um eine Gemeindestraße gem. § 3 Abs. 4
BbgStrG, konkret um eine Ortsstraße gem. § 3 Abs. 4 Nr. 2 BbgStrG, da sie dem
Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage dient.
Die Straße
„Am Grünen Weg“ ist derzeit im Abschnitt zwischen der Einmündung zur L35
(östliches Ende) und dem westlichen Rand des Flurstückes 129, Flur 019,
Gemarkung Prötzel (Anschrift: Siedlungsweg 15) für den öffentlichen Verkehr
gewidmet.
Es besteht
die Absicht, das Flurstück 130, Flur 019, Gemarkung Prötzel (Anschrift:
Siedlungsweg 14) aus südlicher Richtung für den öffentlichen Verkehr zu
erschließen, um eine spätere Bebaubarkeit rechtlich zu ermöglichen. Die Widmung
der Straße „Am Grünen Weg“ soll daher bis an die westliche Grenze des
Flurstückes 130, Flur 019, Gemarkung Prötzel verlängert werden. Die
Verlängerung umfasst 45 m.
Die Gemeinde
Prötzel ist als Straßenbaulastträger und Straßenbaubehörde gem. § 6 Abs. 2
BbgStrG für die Verfügung der Widmung allein zuständig.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen: Lageplan der zu widmenden Verkehrsfläche