Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Neutrebbin beschließt:
- Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2021 beschlossen.
- Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
- Die 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neutrebbin wird in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2021 beschlossen und festgestellt. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2021 gebilligt.
- Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neutrebbin ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Elke
Bundrock
Sachverhalt und Begründung:
Nach Beschluss
der Gemeinde Neutrebbin vom 01.07.2021 erfolgte die Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte
parallel zu dieser Auslegung.
Darüber hinaus war die Einsichtnahme im
Internet auf der Homepage des Amtes Barnim-Oderbruch möglich.
Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen ist in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den Abwägungstabellen behandelt werden.
Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen bzw. ermöglicht werden. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Plans mit einer Stellungnahme der Gemeinde vorzulegen.
Die 8. Änderung des Flächennutzungsplans ist mit dem vorliegenden Stand Oktober 2021 zu beschließen (Feststellungsbeschluss).
Den gesetzlichen Regelungen entsprechend ist eine Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde erforderlich.
Die genehmigte Flächennutzungsplanänderung ist anschließend ortsüblich bekannt zu machen. Die 8. Änderung des Flächennutzungsplans ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. Ergänzend ist die wirksame Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung in das Internet einzustellen.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen:
Anlage 1: Abwägungstabelle zu den eingegangenen Stellungnahmen zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neutrebbin, Bearbeitungsstand Oktober 2021
Anlage 2: 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neutrebbin, einschließlich Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, Bearbeitungsstand Oktober 2021