Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Neutrebbin beschließt:
1.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft
und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der
Abwägungstabelle in der vorliegenden
Fassung vom Oktober 2021 beschlossen.
2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
3. Der Bebauungsplan „Solarpark Wuschewier“ der Gemeinde Neutrebbin wird mit der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2021 gebilligt.
4. Der Bebauungsplan „Solarpark Wuschewier“ der Gemeinde Neutrebbin ist ortsüblich bekannt zu machen.
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Elke
Bundrock
Sachverhalt und Begründung:
Nach Beschluss der Gemeinde Neutrebbin vom 01.07.2021 erfolgte die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte parallel zu dieser Auslegung.
Darüber hinaus war die Einsichtnahme im
Internet auf der Homepage des Amtes Barnim-Oderbruch möglich.
Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen ist in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den Abwägungstabellen behandelt werden.
Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten des Bebauungsplans erfolgen bzw. ermöglicht werden. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Plans mit einer Stellungnahme der Gemeinde vorzulegen.
Der Bebauungsplan ist im Ergebnis des durchgeführten Abwägungsverfahrens gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Mit Verweis auf
das Genehmigungserfordernis der im Parallelverfahren vorliegenden 8. Änderung
des Flächennutzungsplans, kann der Bebauungsplan nach der Genehmigung und
Ausfertigung des Flächennutzungsplans ortsüblich bekannt gemacht werden. Mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung ist der
Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die
Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits-
und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus
welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht
kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns
Einsicht bereit zu halten.
Ergänzend ist der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung in das Internet einzustellen.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen:
Anlage 1 Abwägungstabelle zu den eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan der Gemeinde Neutrebbin „Solarpark Wuschewier“, Bearbeitungsstand Oktober 2021
Anlage 2: Satzung über den Bebauungsplan „Solarpark Wuschewier“ einschließlich
Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, Bearbeitungsstand Oktober 2021