Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) und der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Solarpark Wuschewier"der Gemeinde Neutrebbin
Vorlage
S-BOA/916/21-Nt
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin beschließt:

 

1.             Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2021 beschlossen.

 

2.             Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

 

3.             Der Bebauungsplan „Solarpark Wuschewier“ der Gemeinde Neutrebbin wird mit der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2021 gebilligt.

 

4.             Der Bebauungsplan „Solarpark Wuschewier“ der Gemeinde Neutrebbin ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Produkt:              Entwicklungskonzepte

Einreicher:         Elke Bundrock

 

Sachverhalt und Begründung:

Nach Beschluss der Gemeinde Neutrebbin vom 01.07.2021 erfolgte die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte parallel zu dieser Auslegung.

Darüber hinaus war die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage des Amtes Barnim-Oderbruch möglich.

Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen ist in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den Abwägungstabellen behandelt werden.

Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten des Bebauungsplans erfolgen bzw. ermöglicht werden. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Plans mit einer Stellungnahme der Gemeinde vorzulegen.

Der Bebauungsplan ist im Ergebnis des durchgeführten Abwägungsverfahrens gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Mit Verweis auf das Genehmigungserfordernis der im Parallelverfahren vorliegenden 8. Änderung des Flächennutzungsplans, kann der Bebauungsplan nach der Genehmigung und Ausfertigung des Flächennutzungsplans ortsüblich bekannt gemacht werden. Mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung ist der Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

Ergänzend ist der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung in das Internet einzustellen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen:

Anlage 1              Abwägungstabelle zu den eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan der Gemeinde Neutrebbin „Solarpark Wuschewier“, Bearbeitungsstand Oktober 2021

 

Anlage 2:            Satzung über den Bebauungsplan „Solarpark Wuschewier“ einschließlich

Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, Bearbeitungsstand Oktober 2021