Beschlussempfehlung:
Die
Gemeindevertretung beschließt:
1. Der 2. Entwurf der 1. Änderung der
Außenbereichssatzung der Gemeinde Oderaue für den bewohnten Gemeindeteil
Neuranft wird in in der vorliegenden Fassung vom September 2021 beschlossen.
Der 2. Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung
gebilligt.
2. Der 2. Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichssatzung der Gemeinde Oderaue für den bewohnten Gemeindeteil Neuranft mit der Begründung, sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den 2. Entwurf der Außenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwände geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder später geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
3. Gemäß § 4 Abs 2 BauGB holt die Gemeinde die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Entwurf ein, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden.
Produkt:
Entwicklungskonzepte
Einreicher: Roland
Bittner
Sachverhalt und Begründung:
Für den bewohnten
Gemeindeteil Neuranft liegt die Außenbereichssatzung aus dem Jahr 1993 vor.
Mit Beschluss-Nr.
GV Oder / 20210208 / Ö 13 vom 08.02.2021 wurde die Änderung der Satzung für den
bewohnten Gemeindeteil Neuranft der Gemeinde Oderaue beschlossen.
Mit Beschluss-Nr.
GV Oder / 20210510 / Ö 19 vom 10.05.2021 wurde der Entwurf der
1. Änderung der
Außenbereichssatzung der Gemeinde Oderaue für den bewohnten Gemeindeteil in der
Fassung vom März 2021 beschlossen und der Entwurf der Begründung wurde
gebilligt.
Nach Eingang der
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu dem
Plan- und Begründungsentwurf, mussten diese Entwürfe aufgrund verschiedener
Anmerkungen und Einwände überarbeitet/angepasst werden und ein
2. Entwurf wurde
ausgearbeitet.
Zum Verfahren:
1. Beschlussfassung zum 2. Entwurf, mit
anschließender, öffentlicher Auslegung
(1 Monat) und Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange.
2. Abwägung und Beschlussfassung zum 2.
Entwurf durch die Gemeindevertretung.
3. Veröffentlichung zum
Satzungsbeschluss im Amtsblatt.
Wird dem 2.
Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichssatzung für den bewohnten Gemeindeteil
Neuranft der Gemeinde Oderaue zugestimmt, erfolgt die öffentliche Auslegung.
Ort und Dauer der
Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es
ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist
abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei
der Beschlussfassung über den 2. Entwurf der Außenbereichssatzung
unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwände geltend
gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder später
geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können,
Gemäß § 4 Abs 2
BauGB holt die Gemeinde die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange zum Entwurf ein, deren Aufgabenbereich durch die Planung
berührt werden.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Ja |
Anlagen:
2. Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichssatzung der Gemeinde Oderaue, OT Neuküstrinchen, für den bewohnten Gemeindeteil Neuranft mit Lageplan und Begründung