Betreff
Beratung und Beschlussfassung zum 2. Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichssatzung für den bewohnten Gemeindeteil Neuranft der Gemeinde Oderaue
Vorlage
S-BOA/924/21-Od
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

                1.  Der 2. Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichssatzung der Gemeinde                     Oderaue für den bewohnten Gemeindeteil Neuranft wird in in der vorliegenden                     Fassung vom September 2021 beschlossen. Der 2. Entwurf der Begründung                                     wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

               2.  Der 2. Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichssatzung der Gemeinde                         Oderaue für den bewohnten Gemeindeteil Neuranft mit der Begründung, sind                         nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung                                sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist                        darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist                              abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen                 bei der Beschlussfassung über den 2. Entwurf der Außenbereichssatzung                                    unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der                                                       Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm                                       Einwände geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der                         Auslegung nicht oder später geltend gemacht wurden, aber hätten geltend                               gemacht werden können.

 

                3.  Gemäß § 4 Abs 2 BauGB holt die Gemeinde die Stellungnahmen der                                                    Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Entwurf ein, deren                                Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden.  

Produkt: Entwicklungskonzepte

Einreicher: Roland Bittner

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Für den bewohnten Gemeindeteil Neuranft liegt die Außenbereichssatzung aus dem Jahr 1993 vor.

Mit Beschluss-Nr. GV Oder / 20210208 / Ö 13 vom 08.02.2021 wurde die Änderung der Satzung für den bewohnten Gemeindeteil Neuranft der Gemeinde Oderaue beschlossen.

 

Mit Beschluss-Nr. GV Oder / 20210510 / Ö 19 vom 10.05.2021 wurde der Entwurf der

1. Änderung der Außenbereichssatzung der Gemeinde Oderaue für den bewohnten Gemeindeteil in der Fassung vom März 2021 beschlossen und der Entwurf der Begründung wurde gebilligt.

 

Nach Eingang der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu dem Plan- und Begründungsentwurf, mussten diese Entwürfe aufgrund verschiedener Anmerkungen und Einwände überarbeitet/angepasst werden und ein

2. Entwurf wurde ausgearbeitet.

 

Zum Verfahren:

1.            Beschlussfassung zum 2. Entwurf, mit anschließender, öffentlicher Auslegung

                (1 Monat) und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

2.            Abwägung und Beschlussfassung zum 2. Entwurf durch die Gemeindevertretung.

3.            Veröffentlichung zum Satzungsbeschluss im Amtsblatt.

 

Wird dem 2. Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichssatzung für den bewohnten Gemeindeteil Neuranft der Gemeinde Oderaue zugestimmt, erfolgt die öffentliche Auslegung.

 

Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den 2. Entwurf der Außenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwände geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder später geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können,

 

Gemäß § 4 Abs 2 BauGB holt die Gemeinde die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Entwurf ein, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Ja

 

Anlagen:

2. Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichssatzung der Gemeinde Oderaue, OT Neuküstrinchen, für den bewohnten Gemeindeteil Neuranft mit Lageplan und Begründung