Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Beschaffung technischer Ausrüstung für den Winterdienst
Vorlage
S-BOA/927/21-Pr
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung Prötzel beschließt die Beschaffung eines Radladers mit ca. 50 PS Leistung und ca. 0,8 t Hubkraft im Wert von ca. 15.000,00 € für die Nutzung durch den Gemeindearbeiter. Das Amt Barnim-Oderbruch wird mit der Beschaffung beauftragt. Die Deckung dieser außerplanmäßigen Investition erfolgt aus Mehreinnahmen aus den Gewerbesteuern.

Produkt               54500 Winterdienst

Einreicher:         Helge Suhr

 

 

Sachverhalt und Begründung:

Der Winterdienst auf den Gemeindestraßen wird seitens des Gemeindearbeiters selbst durchgeführt. Zur Bekämpfung von Straßenglätte muss er Streugut in den Anbaustreuer am Traktor per Schaufel befördern. Im vergangenen Winter waren hierzu viele Tonnen Streukies zu bewegen. Aus Gründen der langfristigen Gesundheit des Gemeindearbeiters sowie des Arbeitsschutzes ist es angebracht, für diesen Arbeitsschritt technische Ausrüstung zu beschaffen. In Frage kommt ein Förderband. Auf dieses muss jedoch der Streukies nach wie vor geschaufelt werden. Sinnvoller erscheint die Beschaffung eines kleinen Radladers, der den Streukies direkt in den Streuer heben könnte. Darüber hinaus könnte dieser auch für kleinere Straßeninstandsetzungen an Schotterwegen eingesetzt werden.

Zwischenzeitlich gemachte Angebote über eine kostenfreie vorübergehende Bereitstellung eines Radladers aus dem Kreis der Einwohnerschaft wurden wieder zurückgezogen. Zudem muss die Maschine dem Gemeindearbeiter auch ohne lange Absprachen und Transporte und möglichst ständig zur Verfügung stehen. Der Winterdienst ist im Umfang auch kurzfristig schlecht vorhersehbar und muss im Bedarfsfall sofort zügig abgewickelt werden.

Beschafft werden könnte ein Radlader mit ca. 50 PS Motorleistung und ca. 0,8 t Hubkraft mit Kabine. Es gibt Modelle aus asiatischer Produktion für ca. 15.000 €.

Eine dauerhafte Miete eines Gerätes erscheint bei ca. 150,00 € pro Tag bei mindestens 120 Miettagen pro Winter unwirtschaftlich.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein