Beschlussempfehlung:
- Die
Gemeindevertretung Neutrebbin beschließt die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplans der
Gemeinde Neutrebbin, Ortsteil Alttrebbin.
- Der Geltungsbereich der
geplanten Änderung umfasst in Altlewin die Fläche südwestlich der
Landesstraße L 33, den Bebauungsplans Nr. 02, die östlich anschließenden
Flächen bis zum „Gewerbegebiet SGL“ und den Gewässerlauf der Volzine.
3.Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Elke
Bundrock
Sachverhalt und Begründung:
Die Gemeinde
Neutrebbin hat 2009/2010 die 1. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der
Gemeinde Neutrebbin, Ortsteil Alttrebbin für das Gebiet der Gemarkung Altlewin,
südwestlich der Landesstraße L 33 aufgestellt. Die 1. Änderung des FNP wurde
mit Datum vom 17.11.2010 genehmigt und trat am 01.12.2011 in Kraft.
Damit wurde die
Errichtung und der Betrieb von einer Biogasanlage planungsrechtlich ermöglicht
und gesichert. Das Vorhaben wurde bis heute nicht realisiert.
Eine landwirtschaftliche Nutzung
der Flächen ist wirtschaftlich nicht darstellbar und verursacht permanente
Kosten. Des Weiteren wird durch die geplante Beräumung der Fläche marode
Gebäudesubstanz zurückgebaut und so der Standort aufgewertet.
Die Nutzung
Erneuerbarer Energien und planerische Vorbereitung entsprechender Standorte ist
weiterhin ein wichtiger Baustein für den Klimaschutz.
Die PIN
Grünstrom 34 GmbH & Co. KG ist an die Gemeinde für ihr Projekt Solarpark
Altlewin als Freiflächenanlagen-Photovoltaikanlage mit ca. 4.300 kWp Leistung
auf ca. 5,6 ha Fläche im Bereich der vormals geplanten Biogasanlage
herangetreten.
Die Aufstellung
der Bebauungsplanänderung erfolgt vor dem Hintergrund, die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung von
Solarstrom zu schaffen und dafür östlich vom Geltungsbereich gelegene Flächen
einzubeziehen. Da der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln
ist, erfolgt im Parallelverfahren die Änderung für das Plangebiet des
erweiterten Geltungsbereichs.
Ziel und Zweck
der Planung ist eine Vergrößerung des Sondergebiets als Bebauungsplan bzw. der
Sonderbauflächen im Flächennutzungsplan sowie die Änderung der Zweckbestimmung
von „Energiegewinnung aus Biomasse“ in „Energiegewinnung aus Solarenergie“.
Der
Geltungsbereich der geplanten Änderung umfasst in Altlewin die Fläche
südwestlich der Landesstraße L 33, den Bebauungsplans Nr. 02, die östlich
anschließenden Flächen bis zum „Gewerbegebiet SGL“ und den Gewässerlauf der
Volzine.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen: Übersichtskarte zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neutrebbin, Ortsteil Alttrebbin