Beschlussempfehlung
- Die
Gemeindevertretung Neutrebbin beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 02 „Biogasanlage Altlewin“ mit der neuen
Zweckbestimmung „Solarpark Altlewin“ in der Gemeinde Neutrebbin, Ortsteil
Alttrebbin.
- Lage des Plangebietes
Der
Geltungsbereich der geplanten Änderung umfasst in der Gemarkung Altlewin südwestlich die Fläche von der
Landesstraße L 33, den Bebauungsplans Nr. 02, die östlich anschließenden
Flächen bis zum „Gewerbegebiet SGL“ und den Gewässerlauf der Volzine. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes “Solarpark Altlewin” ist auf der
beigefügten Anlage 1 und 2 gekennzeichnet.
- Der
räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans umfasst in
der Gemarkung Altlewin Flur 1 die Flurstücke 110, 152, 153, 148, 150, 151,
147, 18, 89 und 90.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß §
2 Abs. 1 BauGB bekannt zu machen.
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Elke
Bundrock
Sachverhalt und Begründung:
Begründung
Die Gemeinde
Neutrebbin hat 2009/2010 den Bebauungsplan Nr. 02 „Biogasanlage Altlewin“ und
die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neutrebbin, Ortsteil
Alttrebbin für das Gebiet der Gemarkung Altlewin, südwestlich der Landesstraße
L 33 aufgestellt. Der Bebauungsplan wurde mit Datum vom 21.10.2011 genehmigt
und trat am 01.07.2011 in Kraft.
Damit wurde die
Errichtung und der Betrieb von Biogasanlagen planungsrechtlich ermöglicht und
gesichert. Das Vorhaben wurde bis heute nicht realisiert.
Eine landwirtschaftliche Nutzung
der Flächen ist wirtschaftlich nicht darstellbar und verursacht permanente
Kosten. Des Weiteren wird durch die geplante Beräumung der Fläche marode
Gebäudesubstanz zurückgebaut und so der Standort aufgewertet.
Die Nutzung
Erneuerbarer Energien und planerische Vorbereitung entsprechender Standorte ist
weiterhin ein wichtiger Baustein für den Klimaschutz.
Die PIN
Grünstrom 34 GmbH & Co. KG ist an die Gemeinde für ihr Projekt Solarpark
Altlewin als Freiflächenanlagen-Photovoltaikanlage mit ca. 4.300 kWp Leistung
auf ca. 5,6 ha Fläche im Bereich der vormals geplanten Biogasanlage
herangetreten.
Die Aufstellung
der Bebauungsplanänderung erfolgt vor dem Hintergrund, die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung von
Solarstrom zu schaffen und dafür östlich vom Geltungsbereich gelegene Flächen
einzubeziehen. Da der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln
ist, erfolgt im Parallelverfahren die Änderung für das Plangebiet des
erweiterten Geltungsbereichs.
Ziel und Zweck
der Planung ist eine Vergrößerung des Sondergebiets als Bebauungsplan bzw. der
Sonderbauflächen im Flächennutzungsplan sowie die Änderung der Zweckbestimmung
von „Energiegewinnung aus Biomasse“ in „Energiegewinnung aus Solarenergie“. Das
Maß der baulichen Nutzung ist entsprechend anzupassen und die
Umweltauswirkungen der geänderten Nutzung sind darzulegen.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen:
Anlage 1 – Übersichtskarte zur Lage des
Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes mit der neuen
Zweckbestimmung “Solarpark Altlewin
Anlage 2 – Karte zum Geltungsbereich - Flurstücksbezogen