Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02 "Biogasanlage Altlewin" mit der neuen Zweckbestimmung "Solarpark Altlewin"
Vorlage
S-BOA/932/21-Nt
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung

  1. Die Gemeindevertretung Neutrebbin beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02 „Biogasanlage Altlewin“ mit der neuen Zweckbestimmung „Solarpark Altlewin“ in der Gemeinde Neutrebbin, Ortsteil Alttrebbin.

 

 

  1. Lage des Plangebietes

Der Geltungsbereich der geplanten Änderung umfasst in der Gemarkung  Altlewin südwestlich die Fläche von der Landesstraße L 33, den Bebauungsplans Nr. 02, die östlich anschließenden Flächen bis zum „Gewerbegebiet SGL“ und den Gewässerlauf der Volzine. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes “Solarpark Altlewin” ist auf der beigefügten Anlage 1 und 2 gekennzeichnet.

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans umfasst in der Gemarkung Altlewin Flur 1 die Flurstücke 110, 152, 153, 148, 150, 151, 147, 18, 89 und 90.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt zu machen.

 

Produkt:              Entwicklungskonzepte

Einreicher:         Elke Bundrock

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Begründung

Die Gemeinde Neutrebbin hat 2009/2010 den Bebauungsplan Nr. 02 „Biogasanlage Altlewin“ und die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neutrebbin, Ortsteil Alttrebbin für das Gebiet der Gemarkung Altlewin, südwestlich der Landesstraße L 33 aufgestellt. Der Bebauungsplan wurde mit Datum vom 21.10.2011 genehmigt und trat am 01.07.2011 in Kraft.

Damit wurde die Errichtung und der Betrieb von Biogasanlagen planungsrechtlich ermöglicht und gesichert. Das Vorhaben wurde bis heute nicht realisiert.

 

Eine landwirtschaftliche Nutzung der Flächen ist wirtschaftlich nicht darstellbar und verursacht permanente Kosten. Des Weiteren wird durch die geplante Beräumung der Fläche marode Gebäudesubstanz zurückgebaut und so der Standort aufgewertet.

Die Nutzung Erneuerbarer Energien und planerische Vorbereitung entsprechender Standorte ist weiterhin ein wichtiger Baustein für den Klimaschutz.

 

Die PIN Grünstrom 34 GmbH & Co. KG ist an die Gemeinde für ihr Projekt Solarpark Altlewin als Freiflächenanlagen-Photovoltaikanlage mit ca. 4.300 kWp Leistung auf ca. 5,6 ha Fläche im Bereich der vormals geplanten Biogasanlage herangetreten.

 

Die Aufstellung der Bebauungsplanänderung erfolgt vor dem Hintergrund, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung von Solarstrom zu schaffen und dafür östlich vom Geltungsbereich gelegene Flächen einzubeziehen. Da der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist, erfolgt im Parallelverfahren die Änderung für das Plangebiet des erweiterten Geltungsbereichs.

 

Ziel und Zweck der Planung ist eine Vergrößerung des Sondergebiets als Bebauungsplan bzw. der Sonderbauflächen im Flächennutzungsplan sowie die Änderung der Zweckbestimmung von „Energiegewinnung aus Biomasse“ in „Energiegewinnung aus Solarenergie“. Das Maß der baulichen Nutzung ist entsprechend anzupassen und die Umweltauswirkungen der geänderten Nutzung sind darzulegen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen:

Anlage 1 – Übersichtskarte zur Lage des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes mit der neuen Zweckbestimmung “Solarpark Altlewin

Anlage 2 – Karte zum Geltungsbereich - Flurstücksbezogen