Betreff
Beratung und Beschlussfassung der 2. Änderungssatzung über die Satzung über die Gebühren für den Winterdienst der Gemeinde Neulewin vom 14.12.2011
Vorlage
S-BOA/935/21-Nl
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung Neulewin beschließt die anhängende 2. Änderungssatzung

über die Satzung über die Gebühren für den Winterdienst der Gemeinde Neulewin

vom 14.12.2011. Die Satzung ist untrennbarer Teil des Beschlusses. Der Amtsdirektor wird mit der Ausfertigung und der öffentlichen Bekanntmachung beauftragt.

 

Produkt:              Gemeindestraßen

Einreicher:         Helge Suhr

 

Sachverhalt und Begründung:

Seit dem Winter 2012/2013 erhebt die Gemeinde Neulewin auf Grundlage der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Winterdienst der öffentlichen Straßen der Gemeinde Neulewin - Winterdienstgebührensatzung – vom 14.12.2011 Gebühren für den geleisteten Winterdienst in Höhe von 50 % der pro Wintersaison angefallenen Kosten auf den Straßen, zuzüglich 75 % für die Kosten für den Winterdienst auf dem Gehweg im Ortsteil Neulewin.

Für den Winter 2017/2018 wurde beispielsweise somit 6.138,04 € erhoben und für den Winter 2019/2020 5.460,19 €.

Die Erhebung von Winterdienstgebühren stößt bei den Einwohnern auf großen Widerwillen obgleich die Beträge sich zumeist nur zwischen 5,00 und 10,00 € pro Grundstück bewegen. Selbst Grundstücke an der Kappungsgrenze von 5.000 m² Größe bleiben unter 30,00 € pro Wintersaison. Dennoch gibt es jedes Jahr Widersprüche zu den Gebührenbescheiden. Als Begründung wird zumeist die schwache Ausprägung der Winter vorgebracht sowie die Empfindung, dass vor dem eigenen Grundstück nie Winterdienst durchgeführt wird. Auch sind die Grundstückseigentümer wesentlich sensibler bei der Beobachtung der Qualität des Winterdienstes seit dafür bezahlt werden muss. Angesichts der personellen Ausstattung der Gemeinde, zum Teil fehlenden Dienstleistungsunternehmen für die Ausführung und der Größe des Gemeindegebietes kann diesem Qualitätsanspruch oft nicht entsprochen werden.

Die Einführung der Winterdienstgebührensatzung erfolgte seinerzeit auf Druck der Kommunalaufsicht. Die Gemeinde befand sich im Haushaltssicherungskonzept und war gezwungen, alle möglichen Erträge zu generieren, um die Haushaltslage zu verbessern. Die allgemeine Finanzlage hat sich erheblich entspannt. Es besteht daher kein haushalterischer Zwang, an der Satzung festzuhalten. Vielmehr könnte ein positives Signal der Entlastung an die Grundstückseigentümer gesandt werden. Falls künftig erneut ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen ist, kann die vollumfängliche Winterdienstgebührensatzung als Quelle zusätzlicher Einnahmen wiederbelebt werden.

Zudem ist die gesamte Erhebung der Gebühren verwaltungstechnisch sehr unwirtschaftlich. Viele Bescheide liegen deutlich unterhalb von 5,00 € und rechtfertigen eigentlich die Erarbeitungs-, Druck- und Versandkosten nicht. Zudem wird in der Bauverwaltung erhebliche Arbeitszeit durch die unterjährige Pflege der Datenbank für die Bescheidempfänger, die Erstellung der Bescheide und die Widerspruchsbearbeitung gebunden. Diese Arbeitszeit könnte weitaus besser für die Bearbeitung von Fördermittelanträgen und die Abwicklung von baulichen Instandhaltungsmaßnahmen und Investitionen eingesetzt werden.

Die Gemeinde Neulewin beabsichtigt, den Winterdienst auf den Gehwegen ausschließlich im Ortsteil Neulewin gebührenpflichtig weiter durchzuführen. Die erhobenen Gebühren beliefen sich in der Vergangenheit auf 500 bis 600 €/Saison. Um künftig nur noch diese Gebühren erheben zu können, ist die anhängende 2. Änderungssatzung über die Satzung über die Gebühren für den Winterdienst der Gemeinde Neulewin vom 14.12.2011 zu beschließen. Diese ist ab dem 01.11.2022 in Kraft zu setzen, um die in den Haushalten bis dahin geplante Erhebung der Winterdienstgebühren noch durchführen zu können. Für den Winter 2022/2023 würden dann keine Gebühren mehr für den Winterdienst auf den Straßen mehr erhoben. Eine gebührenpflichtige Durchführung des Winterdienstes auf Gehwegen in anderen Ortsteilen kann die Gemeinde Neulewin aus Kapazitätsgründen nicht leisten.

  

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen: 2. Änderungssatzung über die Satzung über die Gebühren für den Winterdienst der Gemeinde Neulewin vom 14.12.2011