Beschlussempfehlung:
Die
Gemeindevertretung Neulewin beschließt die anhängende 2. Änderungssatzung
über
die Satzung über die Gebühren für den Winterdienst der Gemeinde Neulewin
vom
14.12.2011. Die Satzung ist untrennbarer Teil des Beschlusses. Der Amtsdirektor
wird mit der Ausfertigung und der öffentlichen Bekanntmachung beauftragt.
Produkt: Gemeindestraßen
Einreicher: Helge
Suhr
Sachverhalt und Begründung:
Seit dem
Winter 2012/2013 erhebt die Gemeinde Neulewin auf Grundlage der Satzung über
die Erhebung von Gebühren für den Winterdienst der öffentlichen Straßen der
Gemeinde Neulewin - Winterdienstgebührensatzung – vom 14.12.2011 Gebühren für
den geleisteten Winterdienst in Höhe von 50 % der pro Wintersaison angefallenen
Kosten auf den Straßen, zuzüglich 75 % für die Kosten für den Winterdienst auf
dem Gehweg im Ortsteil Neulewin.
Für den
Winter 2017/2018 wurde beispielsweise somit 6.138,04 € erhoben und für den
Winter 2019/2020 5.460,19 €.
Die Erhebung
von Winterdienstgebühren stößt bei den Einwohnern auf großen Widerwillen
obgleich die Beträge sich zumeist nur zwischen 5,00 und 10,00 € pro Grundstück
bewegen. Selbst Grundstücke an der Kappungsgrenze von 5.000 m² Größe bleiben
unter 30,00 € pro Wintersaison. Dennoch gibt es jedes Jahr Widersprüche zu den
Gebührenbescheiden. Als Begründung wird zumeist die schwache Ausprägung der
Winter vorgebracht sowie die Empfindung, dass vor dem eigenen Grundstück nie
Winterdienst durchgeführt wird. Auch sind die Grundstückseigentümer wesentlich
sensibler bei der Beobachtung der Qualität des Winterdienstes seit dafür
bezahlt werden muss. Angesichts der personellen Ausstattung der Gemeinde, zum
Teil fehlenden Dienstleistungsunternehmen für die Ausführung und der Größe des
Gemeindegebietes kann diesem Qualitätsanspruch oft nicht entsprochen werden.
Die
Einführung der Winterdienstgebührensatzung erfolgte seinerzeit auf Druck der
Kommunalaufsicht. Die Gemeinde befand sich im Haushaltssicherungskonzept und
war gezwungen, alle möglichen Erträge zu generieren, um die Haushaltslage zu
verbessern. Die allgemeine Finanzlage hat sich erheblich entspannt. Es besteht
daher kein haushalterischer Zwang, an der Satzung festzuhalten. Vielmehr könnte
ein positives Signal der Entlastung an die Grundstückseigentümer gesandt
werden. Falls künftig erneut ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen ist,
kann die vollumfängliche Winterdienstgebührensatzung als Quelle zusätzlicher
Einnahmen wiederbelebt werden.
Zudem ist die
gesamte Erhebung der Gebühren verwaltungstechnisch sehr unwirtschaftlich. Viele
Bescheide liegen deutlich unterhalb von 5,00 € und rechtfertigen eigentlich die
Erarbeitungs-, Druck- und Versandkosten nicht. Zudem wird in der Bauverwaltung
erhebliche Arbeitszeit durch die unterjährige Pflege der Datenbank für die
Bescheidempfänger, die Erstellung der Bescheide und die Widerspruchsbearbeitung
gebunden. Diese Arbeitszeit könnte weitaus besser für die Bearbeitung von
Fördermittelanträgen und die Abwicklung von baulichen Instandhaltungsmaßnahmen
und Investitionen eingesetzt werden.
Die Gemeinde
Neulewin beabsichtigt, den Winterdienst auf den Gehwegen ausschließlich im
Ortsteil Neulewin gebührenpflichtig weiter durchzuführen. Die erhobenen
Gebühren beliefen sich in der Vergangenheit auf 500 bis 600 €/Saison. Um
künftig nur noch diese Gebühren erheben zu können, ist die anhängende 2.
Änderungssatzung über die Satzung über die Gebühren für den Winterdienst der
Gemeinde Neulewin vom 14.12.2011 zu beschließen. Diese ist ab dem 01.11.2022 in
Kraft zu setzen, um die in den Haushalten bis dahin geplante Erhebung der
Winterdienstgebühren noch durchführen zu können. Für den Winter 2022/2023
würden dann keine Gebühren mehr für den Winterdienst auf den Straßen mehr
erhoben. Eine gebührenpflichtige Durchführung des Winterdienstes auf Gehwegen
in anderen Ortsteilen kann die Gemeinde Neulewin aus Kapazitätsgründen nicht leisten.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen: 2. Änderungssatzung über die Satzung
über die Gebühren für den Winterdienst der Gemeinde Neulewin vom 14.12.2011