Beschlussempfehlung:
Der Amtsausschuss des Amtes Barnim-Oderbruch beschließt
gemäß § 140 in Verbindung mit §§ 65-67 der Kommunalverfassung des Landes
Brandenburg (BbgKVerf) vom
18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr.19], I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel
1 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GVBl.I/21, [Nr.21], die
Haushaltssatzung 2022 mit dem anliegenden Haushaltsplan.
Die im Rahmen der Haushaltslesung beschlossenen Änderungen sind einzuarbeiten.
Einreicher: S. Borkert
Produkt: Gesamthaushalt 2022
Sachverhalt und Begründung:
Gemäß § 140 in
Verbindung mit §§ 65-67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
(BbgKVerf) vom
18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr.19], I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel
1 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GVBl.I/21, [Nr.21], ist die
Haushaltssatzung mit anliegendem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 in
öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.
Die Haushaltssatzung 2022 mit anliegendem Haushaltsplan und
dem Stellenplan wird hiermit zur 2. Lesung und Beschlussfassung vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan eingestellt: Ja |
Anlagen:
Haushaltssatzung mit anliegendem Haushaltsplan - wird
nachgereicht
Stellenplan - wird nachgereicht