Betreff
Beratung und Beschlussfassung zu Straßeninstandhaltungsmaßnahmen 2022
Vorlage
S-BOA/949/22-Od
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung Oderaue beschließt für 2022 die Umsetzung folgender Instandhaltungsmaßnahmen:

  1. Oder-Neiße-Radweg,

Auffüllung bzw. Abtrag Bankette, abschnittsweise auf 3 km    

  1. Altreetz, Anhebung Straßenablauf Sporthalle                                 
  2. Altreetz, Pflasterregulierung-Wasserablauf vor Praxis Warnke               
  3. Altmädewitz, Betonstraße bei Nr. 14                                                                  
  4. Paulshof Wohngrundstück, Betonstraßensanierung ca. 250 m²                                              
  5. Bankettabtrag, ehem. L281, beide Seiten                                         
  6. Neurüdnitz-Spitz 12-15, 500 m² Entwässerungsmulde anlegen

 

Produkt:              Gemeindestraßen und Anlagen

Einreicher:         Helge Suhr

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Im Haushalt 2022 sind als Ansatz auf dem Kostenträger 541.00.01 auf dem Sachkonto 522111 für sonstige Instandsetzungen geplant:                                                        50.000 €              

Folgende Maßnahmen sind zur Umsetzung bekannt:

  1. Oder-Neiße-Radweg,

Auffüllung bzw. Abtrag Bankette, abschnittsweise                                          10.000 €

  1. Altreetz, Anhebung Straßenablauf Sporthalle                                      2.000 €
  2. Altreetz, Pflasterregulierung-Wasserablauf vor Praxis Warnke     3.000 €
  3. Altmädewitz, Betonstraße bei Nr. 14                                                                    10.000 €
  4. Paulshof Wohngrundstück, Betonstraßensanierung ca. 250 m²  15.000 €
  5. Bankettabtrag, bevorzugt ehem. L281, beide Seiten                                         5.000 €
  6. Neurüdnitz-Spitz 12-15, 500 m² Entwässerungsmulde anlegen    5.000 €
  7. Altwustrow, Regenkanäle und Fahrbahndecke, Planung nötig    100.000 €

 

Das Amt empfiehlt die Durchführung der Maßnahmen Nr. 1 bis 7. Gem. der vorliegenden Kostenschätzung könnte der Haushaltsansatz für alle Maßnahmen reichen. Es sollten alle Maßnahmen ausgeschrieben werden. Falls der Haushaltsansatz, ggf. einschließlich einer Überschreitung im Rahmen der Wertgrenze mit nachweisbarer Deckung nicht reicht, wird die Gemeindevertretung zur Streichung von einzelnen Maßnahmen einbezogen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Ja