Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 der Gemeinde Oderaue
Vorlage
S-HAFI/801/22-Od
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oderaue beschließt gemäß § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom
18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr.19], I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GVBl.I/21, [Nr.21]
, die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit anliegendem Nachtragsplan für das Haushaltsjahr 2022.

 

Produkt:              Gesamthaushalt

Einreicher:         Duwe

 

Gemäß § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GVBl.I/21, [Nr.21], ist die Nachtragshaushaltssatzung mit anliegendem Nachtragsplan für das Haushaltsjahr 2022 in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

Ein Nachtragshaushaltsplan für die Gemeinde Oderaue wird aufgrund der Vielzahl an bekannter Änderungen notwendig (siehe Änderungstabelle).

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Ja

 

Anlagen: - Nachtragshaushaltssatzung mit anliegendem Nachtragsplan 2022