Betreff
Bestätigung der Eilentscheidung zur Reparatur der Heizung der Kegelbahn im Gemeindehaus Prötzel
Vorlage
I-HAFI/808/22-Pr
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt und Begründung:

Reparatur der defekten Heizung im Gemeindehaus Prötzel

 

Der Amtsdirektor des Amtes Barnim – Oderbruch, Herr Karsten Birkholz,

die stellvertretende Amtsdirektorin, Frau Sylvia Borkert

und die ehrenamtliche Bürgermeisterin der Gemeinde Prötzel, Frau Simona Koß, haben folgende Eilentscheidung getroffen:

 

Der Haushaltsansatz im Kostenträger 5730103 ist auf insgesamt 7.571,00 € anzuheben.

 

Die Heizung im Gemeindehaus Prötzel – speziell der Heizkreis, welcher die Kegelbahn regelt – ist defekt und muss dringend repariert werden. Die gesamte Anlage wurde bereits im Zusammenhang mit dem entstandenen Reparaturbedarf geprüft. Im Ergebnis wurde bekannt, dass im Heizkreis der Kegelbahn Wasser aus den Leitungen austritt. Vom zuständigen Fachbetrieb wurde vorgeschlagen, den Heizkreis der Kegelbahn außerbetrieb zu nehmen und neue Rohrleistungen an der Wand im Gastraum zu installieren. Mit dieser baulichen Umsetzung wird der Aufwand so gering wie möglich gehalten und es muss nicht der komplette Boden aufgenommen werden.

 

Die Gesamtkosten für diese Reparaturarbeiten belaufen sich nach aktuellem Angebot auf rund 6.700,00 Euro. Für die laufenden Kosten der Wartung waren bisher im Kostenträger 5730103 für das Haushaltsjahr 2022 insgesamt 300,00 Euro im Ansatz. Diese Kosten sind ebenfalls für das Jahr 2022 vorzuhalten. Durch die bereits erfolgte Prüfung des Reparaturbedarfes im Zusammenhang mit der letzten Wartung wurden bereits 571,00 Euro verausgabt. Damit entsteht für 2022 ein Gesamtbedarf von insgesamt 7.571,00 Euro. Abzüglich der veranschlagten 300,00 Euro entsteht ein Mehrbedarf in Höhe von 7.271,00 Euro. Die Deckung dafür kann in Höhe von 5.000,00 Euro aus dem Kostenträger 6110000, Sachkonto 401200 (Grundsteuer B) und in Höhe von 2.271,00 Euro aus dem Kostenträger 6120000, Sachkonto 549600 (Deckungsreserve) erfolgen.

 

Aufgrund der Witterung und des dringenden Reparaturbedarfes ist diese Maßnahme unaufschiebbar und muss in Form der Eilentscheidung getroffen werden.

 

 

Anlagen: Eilentscheidung