Betreff
Beratung und Beschlussfassung eines weiteren Baukostenzuschusses für die Herrichtung der Arztpraxis am Standort Prötzel
Vorlage
S-HAFI/809/22-Pr
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Prötzel beschließt in Ergänzung des am 22.03.2021 gefassten Beschlusses, die Sicherung der ärztlichen Versorgung in Form der Herrichtung von Praxisräumlichkeiten mit einem weiteren Betrag in Höhe von 10.000 Euro zu unterstützen.

Die Deckung der in Anspruch genommenen Mittel erfolgt aus …

 

Produkt:              11100

Einreicher:         Simona Koß, Karsten Birkholz

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Gemeindevertretung Prötzel hat am 22.03.2021 über die finanzielle Beteiligung bei der Herrichtung der Arztpraxis am Standort Prötzel in Form eines Baukostenzuschusses beraten und beschlossen. Mit dem seinerzeitigen Beschluss wurde ein Zuschuss in Höhe von 50.000 Euro bereitgestellt, wobei die damalige Kostenschätzung vom 13.03.2021 die Grundlage bildete. Diese Kostenschätzung ging von Bruttobaukosten in Höhe von 85.009,58 Euro (brutto) aus.

 

Die Bauarbeiten wurden mittlerweile umgesetzt und entsprechend der Möglichkeiten (Genehmigungsprozedere, Verfügbarkeit der Baufirmen, Detailänderungen in der Bauphase) zügig zum Abschluss gebracht. Die Arztpraxis hat mittlerweile eröffnet und bietet die örtliche allgemeinmedizinische Versorgung an.

 

Im Zuge der umgesetzten Bauarbeiten kam es gegenüber der vor Baubeginn erstellten Schätzung zu Kostenerhöhungen. Tatsächlich wurden insgesamt ca. 120.000 Euro für Abrissarbeiten, Umbau und Herrichtung der Praxisräumlichkeiten ausgegeben. Frau Pelchen als die Arztpraxis nutzende Ärztin hat den großen Teil des überschießenden Betrages bisher verauslagt. Sowohl die WBG als auch Frau Pelchen fragen gemeinsam an, ob die Gemeinde sich an den Mehrkosten beteiligen würden. Konkret wird eine gemeindliche Beteiligung in Höhe von (weiteren) 10.000 Euro erfragt, so dass sich der gemeindliche Zuschuss sodann auf insgesamt 60.000 Euro belaufen würde. Zwischen allen Beteiligten war bei einem vorab geführten Gespräch ausdrücklich klar, dass die Gemeinde bzw. Gemeindevertretung diesen Zuschuss ohnehin davon abhängig machen muss, die öffentliche bzw. gemeinnützige Nutzbarkeit der Räumlichkeiten zu sichern. Alle Beteiligten stimmten darin überein, dass die Räumlichkeiten langfristig für eine solche Nutzung zur Verfügung stehen müssen. Frau Pelchen sowie Herr Marschner, Geschäftsführer der WBG, versicherten in diesem Zusammenhang, dass bereits ein langjähriger Mietvertrag abgeschlossen wurde, der die durch den Zuschuss ermöglichte Investition dauerhaft sichert.

 

Die Deckung des weiteren Zuschusses könnte nach Vorschlag der Gemeindevertretung erfolgen bzw. im Rahmen eines Nachtragshaushaltes Berücksichtigung finden.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen: keine