Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Prötzel beschließt in Ergänzung des am 22.03.2021 gefassten
Beschlusses, die Sicherung der ärztlichen Versorgung in Form der Herrichtung
von Praxisräumlichkeiten mit einem weiteren Betrag in Höhe von 10.000 Euro zu
unterstützen.
Die Deckung der in Anspruch
genommenen Mittel erfolgt aus …
Produkt: 11100
Einreicher: Simona Koß, Karsten Birkholz
Sachverhalt und Begründung:
Die
Gemeindevertretung Prötzel hat am 22.03.2021 über die finanzielle Beteiligung
bei der Herrichtung der Arztpraxis am Standort Prötzel in Form eines Baukostenzuschusses
beraten und beschlossen. Mit dem seinerzeitigen Beschluss wurde ein Zuschuss in
Höhe von 50.000 Euro bereitgestellt, wobei die damalige Kostenschätzung vom
13.03.2021 die Grundlage bildete. Diese Kostenschätzung ging von Bruttobaukosten
in Höhe von 85.009,58 Euro (brutto) aus.
Die
Bauarbeiten wurden mittlerweile umgesetzt und entsprechend der Möglichkeiten
(Genehmigungsprozedere, Verfügbarkeit der Baufirmen, Detailänderungen in der
Bauphase) zügig zum Abschluss gebracht. Die Arztpraxis hat mittlerweile
eröffnet und bietet die örtliche allgemeinmedizinische Versorgung an.
Im
Zuge der umgesetzten Bauarbeiten kam es gegenüber der vor Baubeginn erstellten
Schätzung zu Kostenerhöhungen. Tatsächlich wurden insgesamt ca. 120.000 Euro
für Abrissarbeiten, Umbau und Herrichtung der Praxisräumlichkeiten ausgegeben.
Frau Pelchen als die Arztpraxis nutzende Ärztin hat den großen Teil des
überschießenden Betrages bisher verauslagt. Sowohl die WBG als auch Frau
Pelchen fragen gemeinsam an, ob die Gemeinde sich an den Mehrkosten beteiligen
würden. Konkret wird eine gemeindliche Beteiligung in Höhe von (weiteren)
10.000 Euro erfragt, so dass sich der gemeindliche Zuschuss sodann auf
insgesamt 60.000 Euro belaufen würde. Zwischen allen Beteiligten war bei einem
vorab geführten Gespräch ausdrücklich klar, dass die Gemeinde bzw.
Gemeindevertretung diesen Zuschuss ohnehin davon abhängig machen muss, die
öffentliche bzw. gemeinnützige Nutzbarkeit der Räumlichkeiten zu sichern. Alle
Beteiligten stimmten darin überein, dass die Räumlichkeiten langfristig für
eine solche Nutzung zur Verfügung stehen müssen. Frau Pelchen sowie Herr
Marschner, Geschäftsführer der WBG, versicherten in diesem Zusammenhang, dass
bereits ein langjähriger Mietvertrag abgeschlossen wurde, der die durch den
Zuschuss ermöglichte Investition dauerhaft sichert.
Die
Deckung des weiteren Zuschusses könnte nach Vorschlag der Gemeindevertretung
erfolgen bzw. im Rahmen eines Nachtragshaushaltes Berücksichtigung finden.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen: keine