Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Ausweisung von Tempo 30-Zonen im Ortsteil Möglin
Vorlage
S-BOA/991/22-RM
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung Reichenow-Möglin beschließt die Ausweisung von Tempo 30-Zonen auf folgenden Straßen im Ortsteil Möglin:

  1. Reichenower Weg
  2. Sternebecker Weg
  3. A.-D.-Thaer-Weg
  4. Feldweg
  5. Rosenwinkel
  6. Apfelallee

Das Amt Barnim-Oderbruch wird mit der Beschaffung der verkehrsrechtlichen Anordnung und der Verkehrsbeschilderung beauftragt.

 

Produkt:              Gemeindestraßen und Anlagen

Einreicher:         Helge Suhr

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Es besteht der Wunsch von Einwohnerinnen und Einwohnern zur Ausweisung sämtlicher Kommunalstraßen in Reichenow-Möglin OT Möglin als Tempo 30-Zonen.

Die Gemeinde kann per Beschluss entsprechend § 45 Abs. 1 c) StVO Straßen abseits von Hauptverkehrsstraßen (unter anderem Landesstraßen, hier die L341) Tempo 30-Zonen festsetzen.

Als Anlage liegt ein Vorschlag der Verwaltung zur räumlichen Ausdehnung der Tempo 30-Zonen bei. Nach der Beschlussfassung kann die verkehrsrechtliche Anordnung durch die Verwaltung beim Straßenverkehrsamt beantragt werden. Nach der Anordnung erfolgt die Beschaffung der Verkehrszeichen durch die Verwaltung und die Aufstellung durch die Gemeindearbeiter.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen: Lageplan der Tempo 30-Zonen im OT Möglin vom 25.02.2022