Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung Reichenow-Möglin beschließt die
Ausweisung von Tempo 30-Zonen auf folgenden Straßen im Ortsteil Möglin:
- Reichenower Weg
- Sternebecker Weg
- A.-D.-Thaer-Weg
- Feldweg
- Rosenwinkel
- Apfelallee
Das Amt Barnim-Oderbruch wird mit der Beschaffung der
verkehrsrechtlichen Anordnung und der Verkehrsbeschilderung beauftragt.
Produkt: Gemeindestraßen
und Anlagen
Einreicher: Helge
Suhr
Sachverhalt und Begründung:
Es besteht der
Wunsch von Einwohnerinnen und Einwohnern zur Ausweisung sämtlicher
Kommunalstraßen in Reichenow-Möglin OT Möglin als Tempo 30-Zonen.
Die Gemeinde kann
per Beschluss entsprechend § 45 Abs. 1 c) StVO Straßen abseits von
Hauptverkehrsstraßen (unter anderem Landesstraßen, hier die L341) Tempo
30-Zonen festsetzen.
Als Anlage liegt
ein Vorschlag der Verwaltung zur räumlichen Ausdehnung der Tempo 30-Zonen bei.
Nach der Beschlussfassung kann die verkehrsrechtliche Anordnung durch die
Verwaltung beim Straßenverkehrsamt beantragt werden. Nach der Anordnung erfolgt
die Beschaffung der Verkehrszeichen durch die Verwaltung und die Aufstellung
durch die Gemeindearbeiter.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen: Lageplan der Tempo 30-Zonen im OT Möglin vom 25.02.2022