Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung Neulewin beschließt die
außerplanmäßige Instandsetzung der T-Straße im OT Güstebieser Loose in den
Abschnitten Nr. 41 bis 51 und 49. Es ist die Instandsetzung der Schotterdecke
und der Wasserführung vorzunehmen. Die Deckung der ungeplanten Mehraufwendungen
erfolgt aus der ungeplanten Mehreinnahme „Mehrbelastungsausgleich“,
Kostenträger 541.00.01, Sachkonto 414100.
Produkt: 54100
Gemeindestraßen und Anlagen
Einreicher: Helge
Suhr
Sachverhalt und Begründung:
In Folge des
feuchten Winters und Frosteinwirkungen ist die so genannte T-Straße im OT
Güstebieser Loose beschädigt. Die Schotterbefestigung weist Schlaglöcher auf.
Die Gemeindevertretung wünscht die Instandsetzung im Umfang von ca. 20.000 €.
Die Straße hat durch die Erschließung sowohl der Grundstücke 41 – 51 aber auch
der 48/49 eine Länge von 2.200 m. Die Verwaltung weist darauf hin, dass in
diesem Umfang keine vollumfängliche Behandlung der gesamten Fahrbahnfläche
möglich ist. Die Deckung erfolgt aus der ungeplanten Mehreinnahme
„Mehrbelastungsausgleich“, Kostenträger 541.00.01, Sachkonto 414100. Eine
Entnahme der Aufwendungen aus der Rücklage ist für eine ungeplante Maßnahme im
laufenden Haushaltsjahr nicht möglich. Rücklagen werden nur im Fall eines
Nachtragshaushaltes wirksam.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |