Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung Prötzel beschließt, das Amt
Barnim-Oderbruch zu beauftragen:
1. Antragstellung an das Straßenverkehrsamt des
Landkreises Märkisch-Oderland zur Anordnung von 30 km/h auf der Strausberger
Straße sowie der Wriezener Straße während der Dauer der Umleitungsführung in
Verbindung mit den Bauarbeiten auf der Bundesstraße B 158 in Bad Freienwalde.
2. Antragstellung an das Straßenverkehrsamt des Landkreises Märkisch-Oderland zu regelmäßigen Geschwindigkeitskontrollen auf der Strausberger Straße sowie der Wriezener Straße während der Dauer der Umleitungsführung in Verbindung mit den Bauarbeiten auf der Bundesstraße B 158 in Bad Freienwalde.
Produkt: Allgemeine
Ordnungsangelegenheiten
Einreicher: Fraktion
„Bürger für Bürger“
Sachverhalt und Begründung:
Durch die Fraktion
„Bürger für Bürger“ wurde der anhängende Antrag 22030702 vom 07.03.2022
eingereicht.
- Umgehungsverkehr B158 Bad Freienwalde
Fragen an die
BGM:
Die Verwaltung hat
mit Nachfrage beim Straßenverkehrsamt festgestellt, dass das
Beteiligungsverfahren zur Umleitung durch den Landesbetrieb Straßenwesen
geführt wurde: Das SVA wurde am 18.01.2022 beteiligt. Eine Beteiligung des
Amtes Barnim-Oderbruch erfolgte nicht, offensichtlich mit der Begründung, dass
keine kommunalen Straßen betroffen sind. Die Verwaltung konnte demnach die BGM
nicht informieren, da sie selbst keine Kenntnis zur Umleitungsführung hatte.
Demzufolge konnte die BGM keine Gremien informieren und auch keine
belastungsmindernden Vorschläge unterbreiten.
Forderungen zur
Minderung der Verkehrsbelastung
a) Anordnung von
30 km/h in der Ortsdurchfahrt Prötzel
Der Antrag an das
SVA kann durch die Verwaltung gestellt werden
b)
Geschwindigkeitskontrollen
Der Antrag an das
SVA kann durch die Verwaltung gestellt werden
c) Ausweisung
einer dauerhaften Reduzierung auf 30 km/h Kindertageseinrichtung Wriezener
Straße
Die Beantragung
hierzu erfolgte bereits und ruhte seither beim SVA. Auf aktuelle Nachfrage hat
das SVA eine erneute Anhörung durchgeführt. Das Ergebnis steht aus.
- Problem Schule/Kita
Der Verwaltung
liegen außer dem Antrag der Fraktion „Bürger für Bürger“ keine Hinweise vor,
dass die Verkehrsverhältnisse durch den Bringe- und Abholverkehr als
außergewöhnlich störend oder gefährdend empfunden werden. Entsprechende
Hinweise aus den Einrichtungen, von den Eltern, der Freiwilligen Feuerwehr,
Anwohnern oder den Verkehrsbetrieben sind nicht vorhanden. Die Eltern haben ein
Interesse daran, ihre Kinder auf kurzem Wege in die Einrichtungen zu bringen.
Weit entfernt angeordnete Parkplätze sind insbesondere für Eltern mit Kindern
bis 3 Jahren nur mit großem Aufwand nutzbar.
Der
Forderungskatalog stellt einen enormen Aufwand für die Beteiligten dar. Für die Verwaltung ist der Erfolg der
geforderten Maßnahmen nicht erkennbar, da keine Hinweise durch die unmittelbar
Betroffenen vorliegen.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen: Antrag 22030702, Fraktion „Bürger für Bürger“