Betreff
Beratung und Beschlussfassung über einen Sirenenstandort in Neulietzegöricke
Vorlage
S-BOA/006/22-Nl
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeinde Neulewin stimmt der kostenfreien Nutzung der gemeindeeigenen Grundstücke in Neulietzegöricke, Flur 1, Flurstücke 197 und 318 zwecks Errichtung einer elektronischen Sirene als Mastanlage zur Warnung/ Alarmierung der Bevölkerung und von Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehr zu.

 

Einreicher:                          Katja Wilke

 

 

Sachverhalt und Begründung:

Das Amt Barnim- Oderbruch hat Bundesmittel aus dem Sonderförderprogramm Sirenen zugewiesen bekommen und plant damit die Neuerrichtung einer Sirene als Mastanlage in Neulietzegöricke auf dem Flurstück der Gemeinde Neulewin, Flur 1, Flurstück 197 bzw. 318 (Trafohäuschen).

Dort befindet sich ein Anschlusskasten für die Straßenbeleuchtung, die Sirene würde in unmittelbarer Nähe dazu errichtet zwecks Stromanschluss.

 

Im gleichen Zuge wird die Sirene auf der Hausnummer 78 entfernt. Deren Eigentümer hatten in den Vorjahren regelmäßig um Versetzung/ Entfernung der Anlage gebeten.

 

Mit der Nutzung der Bundesförderung ist dies nun möglich. Die Umsetzung muss aufgrund der Förderbestimmungen erfolgen. Das Amt Barnim- Oderbruch bittet daher vor Ausschreibung und Umsetzung der Maßnahme um Zustimmung zur Nutzung der betroffenen Grundstücke.

 

Entsprechend § 15 Absatz 4 BbgBKG ist die Gemeinde Neulewin als Eigentümer der Grundstücke und baulichen Anlagen verpflichtet, das Anbringen von Alarm- und Warneinrichtungen für Zwecke des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes entschädigungslos zu dulden.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

 

Anlagen: keine