Beschlussempfehlung:
Die Gemeinde
Neulewin stimmt der kostenfreien Nutzung der gemeindeeigenen Grundstücke in
Neulietzegöricke, Flur 1, Flurstücke 197 und 318 zwecks Errichtung einer
elektronischen Sirene als Mastanlage zur Warnung/ Alarmierung der Bevölkerung
und von Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehr zu.
Einreicher: Katja Wilke
Sachverhalt
und Begründung:
Das Amt Barnim-
Oderbruch hat Bundesmittel aus dem Sonderförderprogramm Sirenen zugewiesen
bekommen und plant damit die Neuerrichtung einer Sirene als Mastanlage in
Neulietzegöricke auf dem Flurstück der Gemeinde Neulewin, Flur 1, Flurstück 197
bzw. 318 (Trafohäuschen).
Dort befindet sich
ein Anschlusskasten für die Straßenbeleuchtung, die Sirene würde in
unmittelbarer Nähe dazu errichtet zwecks Stromanschluss.
Im gleichen Zuge
wird die Sirene auf der Hausnummer 78 entfernt. Deren Eigentümer hatten in den
Vorjahren regelmäßig um Versetzung/ Entfernung der Anlage gebeten.
Mit der Nutzung
der Bundesförderung ist dies nun möglich. Die Umsetzung muss aufgrund der
Förderbestimmungen erfolgen. Das Amt Barnim- Oderbruch bittet daher vor
Ausschreibung und Umsetzung der Maßnahme um Zustimmung zur Nutzung der
betroffenen Grundstücke.
Entsprechend § 15
Absatz 4 BbgBKG ist die Gemeinde Neulewin als Eigentümer der Grundstücke
und baulichen Anlagen verpflichtet, das Anbringen von Alarm- und
Warneinrichtungen für Zwecke des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des
Katastrophenschutzes entschädigungslos zu dulden.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen: keine