Beschlussempfehlung:
Die Gemeinde
Neulewin beschliesst:
1. Der Entwurf der 1. Änderung der
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die
bewohnten Gemeindeteile
Kerstenbruch, Karlshof und Karlsbiese der Gemeinde Neulewin wird in der vorliegenden Fassung vom Oktober
2021 beschlossen.
Der Entwurf der Begründung wird
in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf der 1. Änderung der
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die bewohnten
Gemeindeteile Kerstenbruch, Karlshof und Karlsbiese der Gemeinde Neulewin mit der Begründung, sind nach § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf
hinzweisen, dass Stellungnahmen während
der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Entwurf der
1. Änderung der Klarstellungs-
und Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können
und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwände
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller
im Rahmen der Auslegung nicht oder später geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht
werden können.
3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Roland Bittner
Sachverhalt und Begründung:
In der Gemeinde
Neulewin liegt eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die bewohnten
Gemeindeteile Kerstenbruch, Karlshof und Karlsbiese in der Fassung von April
2009 vor.
Mit Beschluss-Nr.
GV Nlw/2021090/Ö14 vom 01.09.2021wurde die Änderung der vorliegenden Satzung
der bewohnten Gemeindeteile Kerstenbruch, Karlshof und Karlsbiese beschlossen.
Mit dieser
Beschlussfassung soll grundsätzlich geklärt werden, ob eine Änderung der
vorliegenden Satzung der bewohnten Gemeindeteile Kerstenbruch, Karlshof und
Karlsbiese erfolgen soll.
Zum Verfahren:
1. Beschluss
zur Erstellung der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die bewohnten Gemeindeteile
Kerstenbruch, Karlshof und Karlsbiese
der Gemeinde Neulewin
2. Beschlussfassung zum Entwurf, mit
anschliessender, öffentlicher Auslegung
(1 Monat) und der Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange.
3. Abwägung und Beschlussfassung zum
Entwurf durch die Gemeindevertretung
4. Veröffentlichung zum
Satzungsbeschluss im Amtsblatt
Ort und Dauer der
Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es
ist darauf hinzweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist
abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei
der Beschlussfassung über den Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und
Ergänzungs-satzung unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungs-gerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwände
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht
oder später geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB holt die Gemeinde die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Entwurf ein, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Ja |
Anlagen:
Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die bewohnten Gemeindeteile Kerstenbruch, Karlshof und Karlsbiese der Gemeinde Neulewin mit der Begründung und Planzeichnungen.