Vorlage
S-BOA/007/22-Nl
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeinde Neulewin beschliesst:

 

1.            Der Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die

                bewohnten Gemeindeteile Kerstenbruch, Karlshof und Karlsbiese der Gemeinde             Neulewin wird in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2021 beschlossen.

                Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2.            Der Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die bewohnten Gemeindeteile Kerstenbruch, Karlshof und Karlsbiese der Gemeinde    Neulewin mit der Begründung, sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich            auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzweisen, dass Stellungnahmen               während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Entwurf der

                1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben              können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)       unzulässig ist, soweit mit ihm Einwände geltend gemacht werden, die vom              Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder später geltend gemacht        wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

3.            Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen               Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt       werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

Produkt:              Entwicklungskonzepte

Einreicher:          Roland Bittner

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

In der Gemeinde Neulewin liegt eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die bewohnten Gemeindeteile Kerstenbruch, Karlshof und Karlsbiese in der Fassung von April 2009 vor.

Mit Beschluss-Nr. GV Nlw/2021090/Ö14 vom 01.09.2021wurde die Änderung der vorliegenden Satzung der bewohnten Gemeindeteile Kerstenbruch, Karlshof und Karlsbiese beschlossen.

 

Mit dieser Beschlussfassung soll grundsätzlich geklärt werden, ob eine Änderung der vorliegenden Satzung der bewohnten Gemeindeteile Kerstenbruch, Karlshof und Karlsbiese erfolgen soll.

 

Zum Verfahren: 

 1.           Beschluss zur Erstellung der 1. Änderung der Klarstellungs- und                Ergänzungssatzung für die bewohnten Gemeindeteile Kerstenbruch, Karlshof und         Karlsbiese der Gemeinde Neulewin

2.            Beschlussfassung zum Entwurf, mit anschliessender, öffentlicher Auslegung

                (1 Monat) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

3.            Abwägung und Beschlussfassung zum Entwurf durch die Gemeindevertretung

4.            Veröffentlichung zum Satzungsbeschluss im Amtsblatt

 

Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungs-satzung unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungs-gerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwände geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder später geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB holt die Gemeinde die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Entwurf ein, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Ja

 

Anlagen:

Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die bewohnten Gemeindeteile Kerstenbruch, Karlshof und Karlsbiese der Gemeinde Neulewin mit der Begründung und Planzeichnungen.