Beschlussempfehlung:
Die Gemeinde
Neulewin stimmt der kostenfreien Nutzung des gemeindeeigenen Grundstücks in
Güstebieser Loose, Flur 1, Flurstück 691 zwecks Errichtung einer elektronischen
Sirene als Mastanlage zur Warnung/ Alarmierung der Bevölkerung und von
Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehr zu.
Einreicher: Katja Wilke
Sachverhalt
und Begründung:
Das Amt Barnim-
Oderbruch hat Fördermittel aus dem Kreisentwicklungsbudget zugewiesen bekommen
und könnte damit die Neuerrichtung einer Sirene als Mastanlage in Güstebieser
Loose vornehmen.
Im gleichen Zuge
könnte die Sirene auf der Hausnummer 4 (Speisewirtschaft Rusche) entfernt
werden. Frau Rusche hatte in den Vorjahren regelmäßig um Versetzung/ Entfernung
der Anlage gebeten.
Das Amt Barnim-
Oderbruch bittet vor Ausschreibung und Umsetzung der Maßnahme um Abstimmung
eines geeigneten Grundstückes für die neu zu errichtende Sirene.
Vorgeschlagen wird
das Flurstück 691 (Café Birkenhain). Dort ist ein Stromanschluss vorhanden und
der Standort wäre zudem nur 300m vom jetzigen Standort entfernt.
Entsprechend § 15
Absatz 4 BbgBKG ist die Gemeinde Neulewin als Eigentümerin des
Grundstücks und baulichen Anlagen verpflichtet, das Anbringen von Alarm- und
Warneinrichtungen für Zwecke des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des
Katastrophenschutzes entschädigungslos zu dulden.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen: