Betreff
Beratung und Beschlussfassung über einen Sirenenstandort in Güstebieser Loose
Vorlage
S-BOA/008/22-Nl
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeinde Neulewin stimmt der kostenfreien Nutzung des gemeindeeigenen Grundstücks in Güstebieser Loose, Flur 1, Flurstück 691 zwecks Errichtung einer elektronischen Sirene als Mastanlage zur Warnung/ Alarmierung der Bevölkerung und von Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehr zu.

 

Einreicher:                          Katja Wilke

 

 

Sachverhalt und Begründung:

Das Amt Barnim- Oderbruch hat Fördermittel aus dem Kreisentwicklungsbudget zugewiesen bekommen und könnte damit die Neuerrichtung einer Sirene als Mastanlage in Güstebieser Loose vornehmen.

 

Im gleichen Zuge könnte die Sirene auf der Hausnummer 4 (Speisewirtschaft Rusche) entfernt werden. Frau Rusche hatte in den Vorjahren regelmäßig um Versetzung/ Entfernung der Anlage gebeten.

 

Das Amt Barnim- Oderbruch bittet vor Ausschreibung und Umsetzung der Maßnahme um Abstimmung eines geeigneten Grundstückes für die neu zu errichtende Sirene.

Vorgeschlagen wird das Flurstück 691 (Café Birkenhain). Dort ist ein Stromanschluss vorhanden und der Standort wäre zudem nur 300m vom jetzigen Standort entfernt.

 

Entsprechend § 15 Absatz 4 BbgBKG ist die Gemeinde Neulewin als Eigentümerin des Grundstücks und baulichen Anlagen verpflichtet, das Anbringen von Alarm- und Warneinrichtungen für Zwecke des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes entschädigungslos zu dulden.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

 

Anlagen: