Betreff
Eilentscheidung zur Beschaffung einer Kunststoffeisbahn und einer mobilen Bühne
Vorlage
I-BOA/020/22-Nt
Art
Informationsvorlage

 

Einreicher:         Anke Gerhard-Krienelke

Produkte:           Sportplätze und öffentliche Turnhallen

                               Heimatpflege  

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Beschaffung einer Kunststoffeisbahn / Beschaffung einer mobilen Bühne

 

Die stellvertretende Amtsdirektorin des Amtes Barnim – Oderbruch, Frau Sylvia Borkert,

der stellvertretende Amtsdirektor, Herr Helge Suhr

und der ehrenamtliche Bürgermeister der Gemeinde Neutrebbin, Herr Werner Mielenz, haben folgende Eilentscheidung getroffen:

 

Der Haushaltsansatz im Kostenträger 4240002 ist auf insgesamt 65.000,00 € anzuheben.

Der Haushaltsansatz im Kostenträger 2810000 ist auf insgesamt 85.000,00 € anzuheben.

 

Die Gemeinde Neutrebbin plant die folgenden außerplanmäßigen Investitionen:

 

  • Beschaffung einer Kunststoffeisbahn
  • Beschaffung einer mobilen Bühne

 

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt jedoch nur im Zusammenhang mit der Bewilligung von Fördermitteln in Höhe von 75 Prozent.

 

Die Kosten für die Kunststoffeisbahn betragen insgesamt 65.000,00 Euro (brutto, inkl. Transport und Aufbau). Davon würden 48.750,00 Euro über Fördermittel finanziert und 16.250,00 Euro müssten als Eigenanteil der Gemeinde Neutrebbin erbracht werden.

Die Kosten für die mobile Bühne betragen insgesamt 85.000,00 Euro (brutto, inkl. Lieferung und Einweisung). Davon würden 63.750,00 Euro über Fördermittel finanziert und 21.250,00 Euro müssten als Eigenanteil der Gemeinde Neutrebbin erbracht werden.

Darüber hinaus werden etwaige Folgekosten zur Unterhaltung beider Anlagen ebenfalls durch die Gemeinde Neutrebbin getragen.

 

Die Gesamtkosten beider außerplanmäßigen Investitionen betragen 150.000,00 Euro. Davon werden 112.500,00 Euro über Fördermittel (75 Prozent) finanziert und 37.500,00 Euro verbleiben als Eigenanteil. Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben in den Kostenträgern 4240002 – Sportplätze und öffentliche Turnhallen) und 2810000 (Heimatpflege) erfolgt durch die Jahresabschlussbuchungen mit dem Einsatz des Rücklagebestandes der Gemeinde Neutrebbin.

 

Da der Fördermittelantrag vollständig bis zum 31.03.2022 beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung vorliegen muss – ein entsprechender gemeindlicher Beschluss erforderlich ist – ist diese Eilentscheidung notwendig.

 

 

Die Eilentscheidung wurde am …………….…… von der Gemeindevertretung bestätigt.

 

Anlagen:

 

Eilentscheidung vom 28.03.2022