Beschlussempfehlung:
- Die
Gemeindevertretung Oderaue beschließt, dass die Außenbereichssatzung des
Ortsteils Neurüdnitz für den bewohnten Gemeindeteil Spitz geändert werden
soll.
- Der
Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung ist ortsüblich bekannt zu machen (§
2, Abs. 1 Baugesetzbuch).
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Herr
Abromeit
Sachverhalt und Begründung:
Für den bewohnten
Gemeindeteil Spitz des Ortsteils Neurüdnitz liegt eine Außenbereichssatzung aus
dem Jahr 1993 vor. Da die derzeitige Satzung inzwischen sehr veraltet ist, sind
im Haushalt der Gemeinde Oderaue für dieses Jahr finanzielle Mittel eingeplant,
um die Außenbereichssatzung zu überarbeiten und den vorhandenen Wohnbestand zu
sichern.
Mit dieser
Beschlussfassung ist beabsichtigt, das Verfahren für eine Satzungsänderung zu
beginnen.
Verfahrensablauf:
1.
Beschlussfassung
zur Änderung der Satzung für den bewohnten Gemeindeteil Spitz
2.
Einholung
von Angeboten für die Erstellung der Satzungsänderung
3.
Abstimmung
zum Entwurf
4.
Beschlussfassung
zum Entwurf
5.
öffentliche
Auslegung des Entwurfes und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
6.
Beschlussfassung
zur Satzung durch die Gemeindevertretung – sofern kein 2. Entwurf erarbeitet
werden muss
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Ja |
Anlagen:
-
derzeitige
Außenbereichssatzung aus dem Jahr 1993
-
Kopie
einer Flurkarte mit der Ausgrenzung des Satzungsbereiches